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Bauordnung und Parken vertragen sich nicht – #NRW #AllCarsAreBad #Brandschutz

In § 30 BauO NRW (Brandwände) steht: „(2) Brandwände sind erforderlich 1. als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als … Weiterlesen

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