#Duisburg: Grundlose Sperrung Radweg Mercatorstraße – #Fahrrad #Baustellengrauen

Die Stadt Duisburg behauptet eine Gefährdung an der Mercatorstraße, denn ansonsten wäre der dortige Radweg nicht nutzungspflichtig, obwohl dort die Fahrbahn zwei Fahrspuren je Richtung aufweist.

Nun hat Straßen NRW mit Genehmigung der Stadt Duisburg den Radweg an der Mercator in Richtung Düsseldorfer Straße gesperrt. Entgegen der Regeln für Baustellen wurden die Schilder mit der Nutzungspflicht nicht abgehängt. Wobei sich natürlich die Frage stellt, warum eine Fahrbahn, welche zuvor auf zwei Spuren angeblich gefährlich war, bei einer Verengung auf eine Spur plötzlich ungefährlich wird. Ein Sperrung für Radverkehr wäre allerdings in keinem Fall zulässig, da es immer mildere Mittel gibt, wie Überholverbot für Radverkehr (bekanntlich halten sich Autofahrende oft nicht an den Mindestabstand) und ein Tempolimit. Eine derartig rechtswidrig Sperrung würde ich auf jeden Fall ignorieren, da offensichtlich nichtig.

Nutzungspflichtiger Radweg an Mercatorstraße in Duisburg

Wenn man sich dann den gesperrten Radweg anschaut stellt sich die Frage, warum der überhaupt gesperrt war. Im Nachhinein betrachtet hätte ich die Sperrungen beseitigen sollen, weil diese offensichtlich grundlos und damit eine rechtswidrige Behinderung für den fließenden Verkehr darstellt. Denn in dem ganzen Bereich war auf dem Radweg kein Grund für eine Sperrung erkennbar. Lediglich an einigen Stellen auf der Fahrbahn waren mögliche Arbeitsstellen erkennbar. Also zumindest über das jetzige lange Osterwochenende war keinerlei Grund für eine Sperrung erkennbar. Rechtswidrige Verwaltungsakte sind nichtig, damit ist es aus meiner Sicht zulässig die Absperrung zu entfernen, bis wirklich arbeiten stattfinden, welche eine Sperrung rechtfertigen. Wobei bei Arbeiten auf der Fahrbahn eine Sperrung des Radweg wohl kaum gerechtfertigt sein dürfte. Und wenn es tagsüber eine Gefährdung wegen der Arbeiten gibt, ist eine durchgängige Sperrung nicht gerechtfertigt. Behinderungen des fließenden Verkehrs sind nur dann gerechtfertigt, wenn eine Gefährdung besteht. Wenn Nachts keine Arbeiten stattfinden und die Arbeiten selbst der Grund für die Sperrung sind, darf nur tagsüber gesperrt werden. Wenn es ein brauchbares Baustellenmanagement bei der Stadt Duisburg gäbe, würde es nicht zu solchen Situationen kommen, zumal so der KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn nun durch Radverkehr entschleunigt werden darf. Ein Fahren auf dem Gehweg ist nicht zulässig. Natürlich reagieren Autofahrende mit Aggressionen, wenn man rechtskonform auf der Fahrbahn fährt, weil diese die Verkehrsregeln nicht beherrschen oder vorsätzlich ignorieren.

Meines Wissens muss sich auch die Polizei zur Genehmigung von Baustellen äußern, wie sah diese Äußerung aus?

Radweg an der Mercatorstraße in Duisburg grundlos durch Absperrgitter gesperrt.

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