Ständige Vorsicht und Rücksicht! Sprich Autoverkehr muss warten! – #VisionZero #Fahrrad #Fußverkehr

In der StVO steht in § 1:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Natürlich ist dies nicht einseitig und in etlichen Punkten wird dies in der StVO auch konkretisiert. Allerdings nicht überall, deshalb muss man sich die Intention auch im Kontext mit der in der VwV-StVO erwähnte Maxime der VisionZero ansehen. VisionZero heißt keine Toten und keine schweren Verletzten. Betrachtet man die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht unter diesem Gesichtspunkt heißt dies ganz klar, dass Autoverkehr als für andere gefährlichste Verkehrsform im Zweifelsfall am meisten zurückstecken muss. Das heißt u. a. warten und wenn es nicht anders geht auch sehr lange, denn Autoverkehr ist unter Berücksichtigung von StVO § 1 immer nachrangig zu betrachten, wenn das Verhalten ansonsten mit einer Gefährdung einherginge. Wie etwa, wenn KFZ einen von hinten bedrängen, weil man in einem Bereich, wo es eng ist, so läuft, dass die Autofahrenden einen nicht gefährden können durch zu enges Überholen. Habe schon häufiger erlebt, dass die Autofahrenden da gar nicht einsichtig waren. Auch Fälle wo bei Eis und Schnee direkt neben einem angefahren wurde.

In der Praxis verstoßen Autofahrende ständig gegen die StVO und sind dabei mitunter extrem rücksichtslos, angefangen beim Falschparken, über Rasen, Rotlichtverstöße bis hin zum spiele mit dem Handy und das obwohl Autofahrende eine Ausbildung für die Verkehrsteilnahme haben.

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