Die Hermannstr. in Rheinhausen ist eine echte Katastrophe. Obwohl auf der Fahrbahn ausreichend Platz wäre, hat man dort per Parkflächenmarkierung das Parken auf dem Gehweg angeordnet.
Der noch nutzbare Gehweg ist dort etwa drei Gehwegplatten (30×30 cm) breit. Auf zwei Gehwegplatten wird geparkt (ca. 60 cm) plus weißer Streifen und Bordstein wäre der Gehweg so ca. 1,7 m breit.

Es wäre also problemlos Begegnungsverkehr für Fußverkehr möglich und auch die Fahrbahn ist breit genug, wie ein Stück weiter ein Bereich mit Bäumen klar belegt.

Das stellt sich natürlich schon die Frage, wieso die Stadt Duisburg dort Parken angeordnet hat. Es gibt keinen ersichtlichen Grund. Die PKW könnten problemlos auf der Fahrbahn stehen. Bei ca. 80-90 cm nutzbarer Gehweg für Fußverkehr ist kein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich, womit man grundlos durch parkende KFZ den Fußverkehrsfluss behindert, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist. Es muss ungehinderter Begegnungsverkehr möglich sein.
Aber es wird teilweise noch schlimmer. Wenn Müllabfuhr ist, dann kann man den Gehweg gar nicht mehr benutzen, weil der nur für eine Person so gerade eben ausreichende Gehweg noch stärker eingeschränkt wird, so dass Menschen mit Rollator, Hackenporsche oder Gepäck keine Chance hätten und Rollstühle ein massives Problem hätten, denn der Wendekreis von diesen ist laut Fuss e. V. 1,5 m.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Winterdienst laut Satzung eine Mindestbreite von 1,2 m freiräumen muss, was an der Stelle nicht möglich ist. Und die rechtswidrige pauschale Gehwegfalschparkanordnung der Stadt Duisburg sieht 1,5 m bzw. 1,2 m. Also alles breiter als der aktuelle Zustand an der Hermannstr.
Der Zustand zeigt sehr deutlich, wie fußverkehrsfeindlich die Stadt Duisburg und die Politik sind.