#Bundesregierung distanziert sich von #VisionZero – #Fahrrad #Bußgeld

In 2022 hatte ich eine Petition eingereicht für verpflichtende Nachschulung für alle Autofahrenden, um diese auf den aktuellen Stand der Verkehrsregeln zu bringen.

Wie nicht anders zu erwarten hat die Bundesregierung dies über den Petitionsausschuss abgelehnt. Die Begründung sagt aber sehr viel darüber aus, dass die Bundesregierung VisionZero als Konzept für keine sog. Unfälle ablehnt. Rad- und Fußverkehr dürfen also weiterhin durch mangelhafte Kenntnisse der Verkehrsregeln gefährdet werden.

Auf der Seite des Petitionsausschuss ist der volle Text der Begründung zu lesen. Hier nur die aus meiner Sicht besonders relevanten Punkte.

So behauptet man:
„Eine allgemeine Verpflichtung für alle Autofahrende zu einer Nachschulung über aktuell geltende Verkehrsregeln stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) dar, da ein gleich wirksames, aber weniger einschränkendes Mittel in Form von anlassbezogenen Überprüfungen vorliegt.“

Wäre eine Genehmigung so begründet, dann könnte man dagegen klagen, weil hier nicht gegen das Recht auf Leben und Gesundheit abgewogene wurde. Die Handlungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo andere geschädigt werden. Das Menschen im Verkehr mit KFZ verletzt und sogar getötet werden ist ein Fakt. Sprich die Handlungsfreiheit hat hier zurückzustehen. Zumal ja belegt ist, dass das Mittel nicht wirksam ist, denn ansonsten gäbe es keine Toten und Verletzten.

Interessant ist die Aussage:
„Das trifft in der Regel nicht bloß bei Personen zu, die die Verkehrsvorschriften nicht oder nur unzureichend kennen oder beherrschen, sondern auch bei solchen, die die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften nicht erfasst haben. Bereits eine einmalige Verfehlung kann dabei Anlass zu einer Vorladung sein. Vor allem, wenn ein grober Verstoß gegen eine grundlegende Vorschrift vorliegt, oder wenn die oder der bei dem Verstoß Betroffene sich trotz Belehrung uneinsichtig gezeigt hat.“

Sprich eine Nachschulung könnte und sollte viel häufiger angeordnet werden als derzeit der Fall. Besonders bei Behinderer und Gefährdern. Die Rechtsauffassung, dass bereits ein Verstoß reicht um aktiv zu werden sollte das Ordnungsamt in Duisburg aus meiner Sicht häufiger ausgegriffen werden. Besonders bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Keine Ahnung, ob man sich natürlich auf diese Rechtsauffassung auch rechtlich berufen kann.

Und diese Abschnitt zeigt dann, dass man VisionZero definitiv nicht lebt:
„Diese milderen Maßnahmen sind insofern zumindest gleich wirksam, wenn nicht sogar wirksamer, weil sie ermöglichen, auf den individuellen Verstoß einzugehen. Dadurch wird der betroffenen Person die Möglichkeit gegeben, das eigene Verhalten zu reflektieren, Fehler oder Verhaltensmuster herauszuarbeiten, um diese zukünftig zu vermeiden.“

Man will Fehlverhalten erst vermeiden nachdem es bereits eingetreten ist. Sprich man reagiert nur und betreibt keine Prävention. Denn echte Prävention wäre dafür zu sorgen, dass die Verkehrsregeln allen bekannt sind. Die kann aufgrund beständiger Änderung aber nicht der Fall sein. Die Erfahrung im Bereich Fahrrad zeigt zum Beispiel, dass etliche Autofahrenden nicht wissen, dass der Mindestabstand nur beim Überholen mit KFZ gilt.

Gibt es da überhaupt?
„Schließlich ist bei einer allgemeinen und anlassunabhängigen Nachschulung miteinzubeziehen, dass nicht nur der Personenkreis betroffen ist, der eine Nachschulung tatsächlich bedarf, sondern auch der Personenkreis, der sich im Straßenverkehr regelkonform verhält.“

Ich hege starke Zweifel daran, dass sich Autofahrende immer regelkonform verhalten. Das ist schlichtweg nicht möglich, wenn man die Regeln gar nicht kennt, weil diese sich über Jahre und Jahrzehnte verändert haben. Wer da jene schützen will, die sich immer korrekt verhalten, wird wohl nur einen ganzen kleinen Teil schützen.

Falschparker zeigen, dass sie die Verkehrsregeln entweder nicht beherrschen oder vorsätzlich missachten.
Falschparken: Weißer Transporter steht an Engstelle neben Baustelle auf Gehweg.

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