Die Atroperstr. ist derzeit wegen Bauarbeiten zumindest für Autoverkehr gesperrt und eine Umleitung für den Busverkehr führt durch die Kreuzstr. Dafür hat man einseitig ein Parkverbot in Teilbereichen eingerichtet, wobei mir nicht ganz klar ist, wie durch durchdacht dies ist.

Es macht keinen Sinn hier nur einseitig ein Parkverbot zu verhängen, wobei das Parkverbot ja ohnehin eine Doppelbeschilderung darstellt, denn eigentlich ist Parken auf dem Gehweg ja ohnehin verboten. Da man in Duisburg aber eine rechtswidrige pauschale Gehwegfalschparkerlaubnis hat, muss man wohl extra ein Parkverbot ausschildern obwohl da eigentlich schon heute beidseitig ein Parkverbot gilt.
Aber das unterstützt definitiv meine These, dass es sich bei der rechtswidrigen pauschalen Falschparkerlaubnis, welche die Stadt Duisburg quasi über das gesamte Stadtgebiet verhängt hat, um einen Verwaltungsakt handelt, denn ansonsten hätte einfach abgeschleppt werden können und es wäre kein Halteverbot auszuschildern gewesen.
Auch der Umstand, dass die KFZ trotzdem immer noch auf der einen Seite rechtswidrig auf dem Gehweg stehen zeigt deutlich, das hier geltendes Recht von der Stadt Duisburg mit Füßen getreten wird.