#Duisburg: Ob es da eine Begründung gibt? – #Verkehrt #Schilda

Gemäß StVO darf das Verkehrszeichen 239 (Gehweg) nur dann mit einem Zusatzschild für die Freigabe für den Radverkehr versehen werden, wenn die Freigabe vertretbar ist. In Anbetracht, dass die Stadt Duisburg teilweise sogar Freigaben für den Radverkehr vertretbar hält, wo man nicht einmal zu zweit vernünftig nebeneinander gehen kann, stellt sich natürlich für die Werthauserstraße in Hochfeld die Frage, ob man dort die Freigabe des Gehwegs in Gegenrichtung für den Radverkehr an einer Hauptverkehrsstraße mit hohem LKW-Anteil wirklich richtig geprüft hat.

Ich würde sehr stark vermuten, dass des hier nicht einmal eine Begründung gibt. Schon gar keine dokumentierte Abwägung der Interessen und der Verkehrssicherheit. Und eine Entschleunigung des Autoverkehrs, wie dies die StVO vorsieht (Sicherheit geht vor Flüssigkeit) kommt natürlich für die autolastige Verwaltung nicht in Frage.

Und da wundert man sich wirklich wenn Radverkehr auf den Gehwegen fährt, wenn das überall völlig konfus und nicht nachvollziehbar geregelt ist?

Duisburg ist echt verkehrt.

VZ 239 und Zusatzzeichen Fahrradfrei auf einem schmalen Gehweg in Hochfeld.

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