Die Stadt Essen soll bei Falschparken vorsätzlich wegsehen, so berichtet zumindest die WAZ (Paywall) und auch Fuss e. V. über die Ordnungsbehörden in Essen. Das heißt es wird bewusst auf Gelder verzichtet, welche durch die Ahndung von Falschparken eingenommen würden. Sprich die Duldung ist eine Subvention für Falschparken die sicherlich die Stadt viele Millionen kosten dürfte, an entgangenen Bußgeldern, aber auch den Folgekosten von Falschparken.
Bekanntlich ist Falschparken sogar für einen Teil von im Verkehr getöteten und verletzten verantwortlich. Somit führt Falschparken auch zu Krankenwagenkosten. Dennoch hat die Stadt Essen jetzt beschlossen 267 Euro pro Krankenwagenfahrt abzuzocken. Dies berichtet u. a. der WDR.
Aber ich will natürlich nicht wissen, was die Medien schreiben und leider verlinkt der WDR auch nicht auf die Drucksache. Deshalb habe ich selbst weiter recherchiert.
Vorlage 1627/2025/3 „Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Essen für die Jahre 2026 – 2027“
Das heißt erst einmal, dass die Änderung nicht sofort gilt.
In der Vorlage findet man eine sehr manipulative Grafik, bei der vorgetäuscht wird, dass es einen starken Einnahmerückgang gäbe, obwohl man dort gar nicht den vollen Balken bis 0 aufgetragen hat. Eine typische statische Manipulation. Man beobachtet einen Rückgang seit 2022, allerdings zeigt man weder die Zahlen von vor Corona, nach erwähnt man diese besonderen Umstände.
Weiterhin führt man an:
„Trotz sinkender Einsatzzahlen in den letzten Jahren, haben sich die Vorhaltekosten im Rettungsdienst deutlich erhöht.“
Eine Angabe wie viele der erwähnten Fehlfahren durch leichte Verletzungen im Verkehr und damit auch durch das vorsätzliche Wegsehen der Behörden entstehen, wird nicht aufgeführt.
Und dann kommt der Klopper:
„Dieses Vorgehen wird den zwingenden Geboten des Haushalts- und Kommunalabgabenrechts eher gerecht, als der Verzicht auf die unmittelbare Inanspruchnahme der Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldner. Andernfalls liefe man als Stadtverwaltung Gefahr, sich dem Einwand treuwidrigen Umgangs im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der öffentlichen Haushaltsmittel auszusetzen, womit gegebenenfalls strafrechtliche Verantwortlichkeiten adressiert werden.“
Sprich, wenn man vorsätzlich auf Einnahmen verzichtet, könnte man sich sogar strafbar machen. Nur scheint das seltsamerweise nur für Krankenfahrten zu gelten. Und das pauschal für alle ohne Prüfung ob das wirklich notwendig war und was der Grund für die Leerfahrten war. Es macht ja schließlich einen Unterschied, ob jemanden einen Krankenwagen wegen einer Erkältung ruft oder wegen eines ernsten Verdachts, wo man nicht zögern sollte. Etwa Herzinfarkt.
Weiter sagt die Stadt Essen damit, dass man bei Krankenfahrten auf die Einnahmen nicht verzichten könne, aber bei Bußgeldern vorsätzlich oder fahrlässig wegschaut und nicht ahndet, obwohl der Stadt dadurch zumindest viele Millionen entgehen dürften.
Rechtlich gibt es keinen Grund, die Einnahmen nicht aus anderen Quellen zu finanzieren. Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht, Falschparken nicht. Und die körperliche Unversehrtheit wird aus meiner Sicht durch die Stadt Essen gefährdet, weil Menschen jetzt aus Angst der hohen Kosten nicht den Krankenwagen rufen werden.
Würde die Stadt Essen dagegen Falschparken konsequent ahnden, könnten die Leerfahrten problemlos finanziert werden, ohne die Allgemeinheit zu belasten, denn Gesundheit ist nun einmal Daseinsvorsorge.
Das Abstimmungsergebnis konnte ich leider nicht finden.
Da nach dem Beschluss des Rates der Stadt Essen, die geänderte Satzung in einem Amtsblatt veröffentlicht wird, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den man klagen kann. In der Ausgabe von Freitag dem 12. Dezember stand noch nichts. Normalerweise hat man einen Monat Zeit für eine Klage. Aus meiner Sicht wäre das Vorgehen gegen die Satzung wegen dem Dulden von Falschparken aussichtsreich, würde aber zumindest auf das Thema Fairness aufmerksam machen.

Ein Satzung ist kein Verwaltungsakt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=674981
Verwaltungsakte werden auch nicht allgemein bekannt gemacht, wie eine Satzung (§ 7 Absatz 4 Satz 1 GO NRW).
Bei eine Satzung kann man nur eingeschränkt klagen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, [es folgen hier nicht relevante Ausnahmen]
https://www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=6784&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=701412
in der Satzung kann die Kommune die Grundlage für einen belastenden Verwaltungsakt („Knölchen“) schaffen:
Man kann natürlich einfach Sachen zusammenkopieren, aber den Inhalt nicht verstehen. Verkehrsschilder sind Verwaltungsakte und Satzungen ebenso. Und je nach Art werden die Verwaltungsakte auch öffentlich bekannt gemacht.
Articus/Schneider: Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 3. Auflage schreibt z. B.
(S. 105)
Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht 18. Aufl:
(S. 224). Hier geht es um einen konkreten Einzelfall, den die Verwaltung entscheidet. Der VA hat die Aufgabe „in Konkretisierung und Vollzug generell-abstrakter verwaltungsrechtlicher Rechtsnormen die Rechtslage im Einzelfall verbindlich festzulegen.“ Daher:
„Satzungen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer Angelegenheiten erlassen werden. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechtes […] gehören vor allem die Gemeinden.“ (S. 76). Daher wird die Satzung auch nicht von der Verwaltung erlassen, sondern von Rat.
Da es Verkehrsschilder gibt, die kein Ge- oder Verbot enthalten, sind nicht alle Verkehrszeichen Bekanntmachungen eines Verwaltungsaktes. Beispiel Zeichen 437 Straßennamenschild.
Wie auch immer, Fakt ist man kann rechtlich gegen Satzungen vorgehen, denn in den veröffentlichen Satzungen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man Form- oder Verfahrensmangel rügen kann. Womit man spätestens bei Ablehnung der Rüge definitiv bei einem Verwaltungsakt wäre, gegen den geklagt werden kann.
Aber wenn du lieber Gründe suchst nichts zu tun, dann spar dir bitte die Kommentare. Einen Missstand festzustellen, aber sich dagegen nicht zu wehren, kann man machen, darf sich dann aber auch nicht beklagen.
Die Verordnung, Gebühren zu erheben wenn im Haushalt einer Gemeinde die Ausgaben nicht zu den Einbahmen passen, gilt für alle Verwaltungsleistungen, die individuell erbracht werden.
Sonst läuft die Kommune Gefahr, ihre finanzielle Eigenständigkeit an die übergeordnete Behörde zu verlieren.
Es ist richtig, dass die Bereitstellungskosten im Rettungsdienst durch gesetzliche Vorgaben drastisch gestiegen sind.
Die Einsatzgahrten werden entweder dem Verursacher oder der entsprechenden Versicherer in Rechnung gestellt. Hat natürlich Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag.
Eine Geneinde wird genauso gezwungen, z.B. Rabatte für Kitagebühren für Familien mit mehreren Kindern nicht zu hoch ausfallen zu lassen auch wenn dies politisch erforderlich und sinnvoll wäre.
Meine Gemeinde hat z.B. vor kurzem eine Aufbewahrungsgebühr für Fundsachen zu erheben um nicht Gefahr zu laufen, von der Aufsichtsbehörde keine Genehmigung für den Haushalt zu bekommen.
Das ganze hängt auch mit Dr Verteilung von Landes- und Bundesmitteln im Zusammenhang.
Ich finde es z B. unmöglich, dass für ein Grab für 20 Jahre z B. 2.000 EUR zu zahlen sind obwohl der Verstorbene Zeit seines Lebens die Existenz der Gemeinde ermöglicht hat.
Stärkere Sanktionierung von Falschparkern scheitert meist an fehlendem Personal, die Verwarnungsgelder sind gesetzlich geregelt und decken nie die dazu erforderlichen Personalkosten. Abschleppgebühren bekommt der Abschlepper, nicht die Gemeinde!
Wenn man die Kosten „verursachergerecht“ umlegen wollte, müsste man diese Leerfahrten aufbürden, da die Kosten für volle Fahrten ja von den Kassen in vollem Umfang übernommen werden.
Warum sollte das Ungerecht sein für Fläche zu zählen, die man beansprucht. Ungerecht ist lediglich, dass für KFZ überwiegend nichts gezahlt werden muss.
Und natürlich decken die Bußgelder die Personalgebühren problemlos, dazu müsste man aber auch konsequent verfolgen. An den richtigen Stellen, kann man in einer Stunde mind. 1000 € einnehmen. Und nach dem ersten Durchgang kann man definitiv von Vorsatz ausgehen, also 2000 €.