#SPD: Eine antisoziale Falschparkpartei? – #München #Gehweg #Bußgeld

In den letzten Tagen las ich mehrfach, dass die SPD München einen völlig antisozialen Antrag zum Thema Gehwegparken gestellt hat. Und ja wirklich die Recherche ergab dazu ein Posting und einen Antrag:

Posting: Genug Platz für alle: Parken auf breiten Gehwegen

Antrag: Gehwegparken rechtssicher regeln

Ein Antrag um das Gehwegparken rechtssicher zu regeln? Die StVO regelt Gehwegparken bereits rechtssicher. Abweichungen vom Rechtsrahmen der StVO sind auf kommunaler Ebene nicht zulässig. Insofern ist der Antrag schon einmal rechtlich nicht zulässig. Aber offensichtlich steht man bei der SPD München nicht auf dem Boden FDGO, denn ansonsten würde man nicht einen derartig rechtswidrigen Antrag stellen.

Laut Antrag will man das Mobilitätsreferat der Stadt München mit einem Konzept beauftragen, wie man das rechtswidrig geduldete Behindern und Gefährden durch Falschparken stadtweit rechtssicher, einheitlich und pragmatisch regeln kann.

Parken kann man nur für den Einzelfall auf Gehwegen erlauben durch ein Verkehrszeichen. Das setzt eine Einzelfallprüfung und eine Abwägung für diesen Einzelfall voraus. Eine pauschale Anordnung ist immer rechtswidrig und daran wird sich auch nichts ändern. Auch die von der SPD München ins Spiel gebrachten 1,60 m ändern daran nichts. Mal abgesehen davon, dass dies nach den einschlägigen technischen Regel zu schmal ist für Begegnungsverkehr kommt hier noch hinzu, dass die konkrete Fußverkehrssituation berücksichtigt werden muss. Eine pauschale Anordnung würde bei einer Klage vom Gericht sehr schnell kassiert. Und wo keine 1,60 m möglich sind, will man „Einzellösungen“, die sicherlich auch zu Lasten des Fußverkehrsfluss gehen würden.

Die SPD verkennt, dass Barrierefreiheit aus den Grundrechten kommt, es aber kein Recht auf Parken gibt. Die Begründung für dieses in meinen Augen eindeutig antisoziale Vorhaben, wird dann richtig drollig:
„In den letzten Monaten häufen sich Fälle, in denen das Gehwegparken – selbst dort, wo es seit Jahrzehnten üblich und bisher geduldet war – mit hohen Bußgeldern geahndet wird. Diese neue Praxis sorgt vielerorts für Verunsicherung und Verärgerung bei den Anwohnerinnen und Anwohnern bis hin zu Streit in ehemals friedlichen Nachbarschaften.“

Erst einmal ist das ziemlicher Bullshit, Gehwege rechtswidrig mit dem KFZ zuzustellen ist ein Akt der Gewalt, da man gezwungen wird auszuweichen, zu warten usw. Dies heißt die Nachbarschaften waren nie friedlich und die Menschen, die sich sicher und ungehindert zu Fußbewegen wollen sind es einfach leid, die KFZ-Gewalt länger hinnehmen zu wollen. Und hohe Bußgelder sind das auch nicht. Vermutlich wird nur der Mindestsatz von 55 € genommen. Aber klingt natürlich schlimmer, wenn man von hohen Bußgelder faselt und keine konkreten Zahlen nennt. Und nur weil man Unrecht lange Zeit geduldet hast, erwachsen daraus keine Rechte. Die Falschparker sollten lieber froh sein, dass die Menschen noch an den Rechtsstaat glauben und deswegen Anzeigen.

Weiter bullshitted die SPD München:
„Gleichzeitig ist in dicht bebauten Stadtvierteln der Parkdruck hoch. Wenn dort zusätzlich das bisher geduldete Gehwegparken untersagt wird, finden viele Bürgerinnen und Bürger kaum mehr einen Stellplatz. Diese Situation führt zunehmend zu sozialen Spannungen innerhalb von Nachbarschaften. Über digitale Meldeplattformen werden ganze Straßenzüge angezeigt, was das nachbarschaftliche Miteinander massiv belastet.“

Gegen Parkdruck gibt es eine einfache und extrem effektive Maßnahme:

Parkgebühren

Wenn man diese marktwirtschaftlich so erhebt, dass Angebot an legalen Parkplätzen und Nachfrage im Einklang sind, gibt es keinen Parkdruck. Der Rest muss sich halt privatwirtschaftlich um einen Stellplatz kümmern. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit dafür zu sorgen, dass private Karre überall rumstehen dürfen. Zudem müsste man in einem ersten Schritt erst einmal überprüfen, wie viel Platz von Wohnmobilen, Firmenfahrzeugen und Anhängern blockiert wird. Oft ist das viel Platz, dann wäre da natürlich noch der Umstand, dass Garagen oft als Rumpelkammer missbraucht werden.

Statt StVO will man etwas völlig unrealistisches:
„Eine praxisnahe und bürgerfreundliche Lösung ist daher dringend erforderlich. Ziel muss sein, eine gerechte Balance zwischen Mobilität, Barrierefreiheit und Lebenswirklichkeit zu schaffen.“

Die gerechte Balance ist nun einmal die politisch abgestimmte StVO, die ohnehin schon zum Nachteil von Rad- und Fußverkehr gestaltet ist. Statt das zu akzeptieren, will SPD München quasi durch die Hintertür Falschparken legalisieren, obwohl dies nicht zulässig ist.

Da hilft auch nichts, wenn man so schreibt:
„Selbstverständlich müssen dabei die Durchfahrtsbreiten für Rettungsfahrzeuge und die Zugänglichkeit für die Müllabfuhr jederzeit gewährleistet bleiben. Auch die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, Kinderwägen oder Rollatoren darf nicht eingeschränkt werden.“
Natürlich wird Fußverkehr durch Falschparker eingeschränkt. Davon mal abgesehen, dass § 45 StVO sagt, dass der fließende Verkehr nur bei einer Gefährdung eingeschränkt werden darf und laut BVG zählt nun einmal auch der Fußverkehr eindeutig zum fließenden Verkehr. Es gibt keine Gefährdung, welche Parken zulässig macht. Und selbst wenn der Gehweg 3 m breit wäre, könnte Parken eine Einschränkung bedeuten. Was für jeden Einzelfall geprüft werden muss. Passiert das nicht, wäre eine Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich.

Das man an anderen Stellen den Gehweg rechtswidrig einschränkt ist kein Grund dies auch fürs Falschparken zu tun:
„In anderen Bereichen – etwa bei Freischankflächen – wird eine Restgehwegbreite von 1,60 m als ausreichend betrachtet. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und sollte auch beim Gehwegparken Anwendung finden.“
Zudem sind die Freischankflächen nur kurze Bereiche und nicht die ganze Straße entlang.

Für die antisozialen:
„ist nicht nachvollziehbar, warum aktuell das Parken nur bei einer verbleibenden Gehwegbreite von über 2,50 m erlaubt wird oder in neuen Parklizenzgebieten kein Gehwegparken mehr vorgesehen ist – selbst dort, wo dies räumlich möglich wäre.“
Weil 2,50 m die Mindestbreite für uneingeschränkten Fußverkehr ist, nach heutigem Stand der Technik. Es gibt Richtlinien, wo das eindeutig hergeleitet wird, aber scheinbar ist man lieber popolistisch statt sich seriös zu informieren.

Mein Ratschlag für Betroffene von diesem SPD-Unrecht wäre jetzt schon mal den aktuellen Zustand zu dokumentieren, um dann, falls der Stadtrat diesen Verwaltungsakt beschließen sollte, rechtlich dagegen vorzugehen. Da es hier an der Begründung mangeln wird, da die Abwägung schon vom Antrag her unzureichend ist und auch bleiben wird, sehe ich da sehr gute Chancen vor dem Verwaltungsgericht. Es wäre zwar möglich, dass die Stadt dann nachbessern kann, aber auch da dürfte es klagetechnisch kein Problem bereiten. Denn schon der Ansatz einer pauschalen Anordnung ist definitiv rechtswidrig. Verkehrszeichen dürfen nur im Einzelfall angeordnet werden und auch eine indirekte Anordnung, wie in diesem Fall, wäre demnach unzulässig, weil man damit ja das reguläre Verwaltungsrecht umgehen will.

Ähnlich wie in Duisburg scheint auch der SPD München was wohl von Falschparkern mehr zu bedeuten als die ungehinderte Mobilität von Fußverkehr. Sich dann auch noch als sozial darzustellen, weil man lieber weiterhin Falschparken dulden will und damit Autoverkehr subventioniert und die Stadtkasse schädigt, ist ziemlich dreist.

Symbolbild für Falschparken
Falschparken mit vollständig blockiertem Gehweg

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2 Responses to #SPD: Eine antisoziale Falschparkpartei? – #München #Gehweg #Bußgeld

  1. Ticketmaster sagt:

    Die 1,60 Meter werden sich nur in wenigen Fällen mit Gehwegparken erreichen lassen. Ich sehe das als Wahlkampmanöver der SPD. Da mir Reiter immer noch lieber als CSU ist werde ich mich hier enthalten.

    BTW – das Symbolbild für Falschparken zeigt das Auto auf vermutlich privater- und nicht öffentlicher Fläche.

    • ulrics sagt:

      Ich habe leider die Erfahrung in Duisburg gemacht, dass das mit den rechtswidrigen 1,5 m durchaus sehr viele Stellen betrifft.

      Nein, dass ist eine öffentliche Fläche mitten in Düsseldorf am Martin-Luther-Platz

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