#Duisburg: Rechtswidrige pauschale Gehwegfalschparkerlaubnis völlig ohne Rechtsgrundlage – #StVO

Was eigentlich an Verkehrsregeln gelten würde steht in der StVO. Die Stadt Duisburg hat dagegen viel Meinung, aber keine Rechtsgrundlage. Gegenüber der Presse vertritt die Stadt Duisburg regelmäßig, dass man Falschparken bis 1,2 m dulden. Erst nach längerem Nachfragen erfuhr ich, dass man dies angeblich 2007 entschieden hätte, aber diese Entscheidung läge nicht vor.

Weiterhin habe ich noch nach der Dienstanweisung für die Leute vom Ordnungsamt gefragt, aber scheinbar gibt es auch da nichts schriftliches. Auf welcher Basis, man dann die pauschale rechtswidrige Gehwegfalschparkerlaubnis nach außen vertritt erschließt sich mir nicht.

Beim Arztparkplatz auf einem Gehweg weigert man sich einen entsprechend Parkplatz auf der Fahrbahn einzurichten, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe. Das wäre nur ein Einzelfall. Aber pauschal für ganz Duisburg auf allen Gehwegen das Falschparken zu erlauben solange ein viel zu schmaler Rest von 1,2 m bleibt geht dann völlig ohne Rechtsgrundlage? Das ist irgendwie schon absurd, wie die Stadt Duisburg hier handelt. Rechtsstaatliches Handeln sieht jedenfalls anders aus.

Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen durch Behörden sind gegen die FDGO
gerichtet und somit Antidemokratisch.

WBD parken auf einem Gehweg

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