#Falschparken ist Nötigung? – #Gehweg #Fahrrad

Dem ADAC-Artikel nach ist Nötigung:
„Bildung einer Straßenblockade (z.B. bei einer Demonstration), sodass sich dadurch ein langer Stau bildet“
Sprich wer den fließenden Verkehr blockiert, nötigt u. U.

Im StGB § 240 wird die Nötigung beschrieben:
„(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“

Falschparken ist definitiv rechtswidrig. Ein Auto in den Weg zu stellen ist auch eine Form von Gewalt, denn man ja keine andere Wahl, als auszuweichen. Der Absatz 1 ist also schon mal voll erfüllt.

Der angestrebte Zweck, sich Parkraum zu erschleichen auf Kosten der Allgemeinheit ist definitiv verwerflich, besonders wenn dadurch der fließende Verkehr (schließt Rad- und Fußverkehr mit ein) behindert wird. Zumal ja auch die letzte Generation für ein bisschen Rumsitzen auf der Fahrbahn wegen Nötigung angeklagt wurde. Folgerichtig ist das stundenlange blockieren oder einschränken von Gehwegen, definitiv Nötigung.

Vorsatz ist es ohnehin fast immer, da durch den Führerschein die Verkehrsregeln als bekannt vorausgesetzt werden müssen.

Aus meiner Sicht ist das Nötigung:
Renault blockiert in Düsseldorf den Gehweg nahezu vollständig

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2 Responses to #Falschparken ist Nötigung? – #Gehweg #Fahrrad

  1. Michael F. Brack sagt:

    Da es dafür Spezialvorschriften im Bußgeldbereich gibt, fällt Nötigung weg. Es wäre ja auch schlimm, wenn viele Ordnungswidrigkeiten einfach in den Straftatbestand erhoben würden. Gleichwohl zeige ich alle konsequent an und da sie ja nur mal eben zum Bäcker sind, kann ich auch immer den Fahrer identifizieren und dann gibt es auch noch nen Punkt. Meines Erachtens reicht das. Und ich war noch nicht einmal vor Gericht, weiß aber, dass jede meiner Anzeigen verfolgt wird.

    • ulrics sagt:

      Wenn die Letzte Generation sich auf die Fahrbahn geklebt hat, wurde das als Nötigung gewertet, obwohl es vom Inhalt die gleiche Tat ist, wie Falschparken mit Behinderung. Das es eine Bußgeldvorschrift gibt, ist kein Grund zu sagen, dass es keine Straftat ist. Es ist lediglich so, dass die Tat nicht so behandelt wird. Rein rechtlich aus meiner Sicht völlig unzureichend, so gewalttätig und rücksichtslos, wie sich einige verhalten.

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