#Duisburg: Einspruch gegen die Kommunalwahl bis 26.10.2025 möglich

In Amtsblatt 33 der Stadt Duisburg sind die Ergebnisse der Kommunalwahlen veröffentlicht.

Aufgeführt sind dort die Ergebnisse von:
– OB-Wahl
– Ratswahl
– Bezirksvertretungswahl
(-Integrationsratswahl)

Bei allen Wahlen ist der Hinweis angeführt, dass man gegen das Wahlergebnis bzw. die Wahl Einspruch einlegen könne. Und zwar bis zum 26.10.2025, entweder schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter, dessen Anschrift ich allerdings leider nicht fand.

Das heißt derzeit wäre es noch möglich die gesichert Rechtsextremen aus der kommunalen Ebene herauszuhalten.

Laut meinem Verständnis dürfen gemäß § 75b Kommunalwahlordnung NRW nur Kandidaten antreten, welche für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Durch die Einstufung des Verfassungsschutz steht fest, dass die gesichert Rechtsextremen definitiv nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Demnach sind auch alle Personen, welche im Namen dieser Partei antreten so zu werten, als wären diese gesichert Rechtsextrem. Da diese trotzdem zugelassen wurden und das Ergebnis hoch war, müssen die Wahlen wiederholt werden. Und genau dies kann man durch einen Einspruch erreichen. Wenn dem nicht stattgegeben würde, könnte man auf diesem Weg eventuell sogar ein indirektes Verbotsverfahren einleiten, denn letztendlich könnte das auf dem Klageweg beim Bundesverfassungsgericht landen.

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5 Responses to #Duisburg: Einspruch gegen die Kommunalwahl bis 26.10.2025 möglich

  1. Maccabros sagt:

    Da ich selber mitgezählt habe, sehe ich dort jedenfalls keinen Anlass zum Einspruch…

  2. Maccabros sagt:

    Dazu noch – da alle Parteien die zur Wahl standen, demokratisch gewählt wurden, was mir bei einigen auch nicht passt und daher gewählt werden durften, ist der Einspruch wohl etwas spät.
    Und auch das Wahlamt der jeweiligen Stadt nimmt Beschwerden entgegen, das muss nicht immer zwingend der Wahlleiter sein…

  3. Maccabros sagt:

    Das sehe ich genau so, auch für NSDAP ,wurde gewählt…

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