Vor einiger Zeit war mir aufgefallen, dass die Grünphasen für Fußverkehr an der Ampel vor dem Hauptbahnhof ultrakurz sind und ich wollte deshalb die Pläne der Ampelschaltung, also der Zeiten, wann für wen Grün und Rot ist. In Düsseldorf war das kein Problem für die Schaltung am Mörsenbroicher Ei, die ich auch bereits analysiert und für gefährlich befunden habe.
Die Wirtschaftsbetriebe haben mir daraufhin einen absolut absurden Ablehnungsbescheid geschickt, bei dem man sich frage, ob der wirklich die Formerfordernisse eines Verwaltungsaktes erfüllt. Ich würde sagen nein.
Entweder hat man den Antrag so verstand, als wollte ich die elektronischen Schaltpläne für die Ampelanlage, nach der ich gar nicht gefragt habe oder man versteht das in der Ablehnung BSI-KritisV nicht richtig, denn die Pläne wann eine Ampel Grün und Rot zeigt unterliegen keineswegs der Geheimhaltung. Ganz im Gegenteil, denn diese Informationen sind ja durch Beobachtung öffentlich zugänglich. Es ist halt nur etwas aufwändiger, als in die Pläne zu gucken. Es gibt da also keinerlei Informationen, die geheimhaltungsbedürftig sind. Das hätte man durch eine einfach Rückfrage klären können, wollte aber scheinbar lieber unnötig die Gerichte beschäftigen, was natürlich völlig absurd ist. Die Gerichte haben auch so schon genug zu tun.
Man könnte natürlich auch denken, dass die Stadt Duisburg die Schaltungen deshalb nicht öffentlich machen will, weil dann bekannt würde, wie wenig Zeit man dem Fußverkehr zum Queren der Mercatorstraße einräumt. So schnell, wie die Ampel umspringt sind das wohl nur weniger Sekunden, was regelmäßig dazu führt, dass Menschen bei Rot gehen, was ich nur zu verständlich finde.
