Warum dürfen Rechtsextreme überhaupt bei der Kommunalwahl antreten?

Der Kommunalwahlkampf läuft und die Zeitung berichtete vor ein paar Tagen, dass man sich Sorgen wegen eines Rechtsruck mache.

Mich wundert ja mehr, warum die überhaupt antreten dürfen. Kommunalwahlordnung NRW § 75 b Wahlvorschläge fordert für die Bewerber:
„(7) Für die Vorprüfung und die Zulassung der Wahlvorschläge gelten die §§ 27 bis 29 entsprechend. Der Wahlausschuss prüft bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen der Bewerber auch, ob diese die nach § 65 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise § 44 Absatz 2 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen notwendige Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Bei einer als gesichert Rechtsextrem eingestuften Partei ist diese Gewähr definitiv ausgeschlossen. Also ist es für mich sehr verwunderlich, dass dies Partei überhaupt antreten darf. Denn keiner deren Bewerber bietet diese Garantie, ansonsten wären die nicht Mitglied einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Organisation. Wer Rechtsextrem ist tritt nicht für die FDGO ein.

Zudem wäre das Verbot von Kandidaten auch eine Möglichkeit für ein indirektes Verbotsverfahren, da man hier durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht gehen könnte. Ebenso wäre es aus meiner Sicht möglich die Wahl anzufechten, weil Kandidaten zugelassen wurden, die gerade nicht die oben genannte Gewähr bieten. Keine Ahnung, wie aussichtsreich es ist, hier nach der Wahl den Rechtsweg zu beschreiten. Es wäre auch möglich, dass man dies vor der Wahl hätte machen müssen und gegen die Zulassung der rechtsextremen Kandidaten hätte vorgehen müssen. Versuche von den demokratischen Parteien gab es in Duisburg m. W. nicht.

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