Innenministerium bestätigt – Autos sind Schutzwaffen!

Ich hatte Bundesinnenministerium gefragt, ob Autos Schutzwaffen sind und dieses hat mir als Definition folgenden Text geschickt:
„Eine Schutzwaffe, auch passive Waffe genannt, ist ein Ausrüstungsgegenstand, der dazu dient, den Träger vor Angriffen zu schützen, anstatt selbst zum Angriff zu dienen. Es handelt sich also um Gegenstände, die zur Verteidigung gedacht sind, wie beispielsweise Helme, Schilde oder Rüstungen. In Abgrenzung zu Waffen sind sog. Schutzwaffen nicht mit Angriffswaffen zu verwechseln, die dazu dienen, Schaden anzurichten.“

Nach dieser Definition ist ein Auto definitiv eine Schutzwaffe. Denn mit dem Auto können Angriffe der Polizei abgewehrt werden. Tränengase und Wasserwerfer können nicht wirken. Ebensowenig Elektroschocker.

Dass man Schutzwaffen von Angriffswaffen abgrenzen will ist dagegen unlogisch, da Waffen immer eine offensive Kapazität haben. Auch mit einem Schild, einer Rüstung oder einen Helm kann man angreifen. Angriffswaffen sind allerdings wohl explizit für einen Angriff vorgesehen.

Folgerichtig dürften Autos bei Demonstrationen, auch Spontandemos nicht zulässig sein. Die Trakorendemos oder Autokorso zeigen recht deutlich, dass die Polizei nicht eingreift, auch weil es deutlich schwieriger ist. Auch dies zeigt deutlich, dass Autos Schutzwaffen sind. Sie verhindern eine Ahndung von Verstößen. Demnach müssten Demos mit Kfz immer verboten werden.

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4 Responses to Innenministerium bestätigt – Autos sind Schutzwaffen!

  1. Andreas Frommhold sagt:

    Ein Auto ist ganz offensichtlich kein Ausrüstungsgegenstand und damit definitiv keine Schutzwaffe. Ist eigentlich ganz einfach …

    • ulrics sagt:

      Wieso sollte das offensichtlich sein? Hast du eine Legaldefinition von Ausrüstungsgegenstand. Ein Auto ist definitiv ein Gegenstand. Und für viele ist es die Ausrüstung für den Weg zur Arbeit.

      • Andreas Frommhold sagt:

        Eine Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber. Bei Ihrer Frage an das Innenministerium ging es offensichtlich nicht um ein Gesetz sondern um eine allgemeine Frage. Und in der Antwort heisst es ja u.a.: „Es handelt sich also um Gegenstände, die zur Verteidigung gedacht sind …“. Ein Auto ist aber ganz sicher nicht zur Verteidigung gedacht. Und damit ist die Behauptung „Innenministerium bestätigt – Autos sind Schutzwaffen!“ einfach falsch.

        • ulrics sagt:

          Nette Strategie, der konkreten Frage ausweichen und dann nicht einmal richtig, eine Legaldefinition kann auch durch Gerichte erfolgen. Ein Auto ist ein Gegenstand und die Umhüllung dient der Abwehr, etwa von Regen, von Kälte, Tränengas usw. also der Verteidigung.

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