Man kann in Berlin Schilder finden, die man zwar aufhängen kann, die allerdings keinerlei rechtliche Wirkung haben.

Geschützte Grünanlage ist m. W. kein offizielles Verkehrszeichen und damit nicht zulässig. Das Hinweisschild darunter mit dem Text:
„Radfahren auf breiten Wegen erlaubt.
Bitte vorsichtig fahren!
Fußgänger haben Vorrang.“
Kann man natürlich aufhängen, relevant ist das aber nicht. Weder kann man bei Verstößen ein Bußgeld verhängen, noch würde dies Radfahren erlauben, wenn an anderer Stelle ein Verbotsschild hängen würde. Wobei man dies natürlich schon als Begründung verbringen könnte.
Allerdings wirft das Schild natürlich Fragen auf:
1. Was sind breite Wege? Zählen da auch Wege von nur 1,5 m zu, wenn man diese als breit empfindet?
2. Was ist vorsichtiges Fahren? Nach StVO ist ständige Vorsicht und Rücksicht überall geboten, demnach darf man also so fahren wie immer?
3. Auf welcher Basis haben nur Fußgänger Vorrang? Was ist mit weiblichen Fußverkehr?