#Datenerpressung beim Check-In von Hotels – #Datenschutz

Seit Anfang des Jahres brauchen Hotels nicht mehr die Daten von Deutschen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erfassen. Dies war eigentlich aus Gründen des Bürokratieabbaus gemacht worden. Da ich beruflich viel unterwegs bin muss ich immer wieder in Hotels schlafen.

Zuletzt in Euskirchen und in Köln am Flughafen wollten Hotelketten von mir ein Formular mit persönlichen Daten befüllt haben. Da eine Hotel hatte ein Formular, dass sich aufs BMG bezog, das aber wieder gesagt kein Grund mehr für eine Erfassung. Auf meinen Widerspruch wurde aufs Hausrecht verwiesen, von dem allerdings nichts auf dem Formular stand. Man wurde also zur Abgabe von Daten erpresst. Und das ohne erkennbare legitime Rechtsgrundlage. Natürlich ist man in der Situation nicht verpflichtet richtige Daten anzugeben, aber das tut an der Stelle natürlich nichts zur Sache. Allein diese Zwangslage zu erzeugen ist für mich schon ein erheblicher Datenschutzverstoß.

Das andere Hotel war sogar noch dreist, man behauptete klar, dass man die Daten nach BMG erfassen müsse, was natürlich gelogen ist. Auf dem Formular war nicht die kleinste Rechtsgrundlage zu erkennen für die Datenerfassung. Stattdessen steht sinngemäß auf dem Zettel, dass man mit der Datenverarbeitung für Werbezwecke einverstanden wäre. Also rein gar kein Grund nach BMG und demnach auch keine Pflicht. Man will einfach Daten für die Nutzung durch die Hotelkette sammeln, dann darf man allerdings nicht BMG behaupten. Noch dreister war, dass für die Details auf einen QR-Code verwiesen wurde.

Ich komme zu dem Schluss, dass Hotelketten in die Unkenntnis über die Rechtslage missbrauchen, um sich Zugang zu personenbezogenen Daten zu verschaffen. In den beiden Fällen habe ich das LDI bereits eingeschaltet und im letzten Fall auch die Verbraucherzentrale.

Bei derartiger Datenerpressung ist es völlig legitim zu Lügen und auch eine völlig falsche Adresse anzugeben. Solange alles bezahlt wird kann es dem Hotel doch völlig egal sein, wer da nächtigt.

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