Schon länger nervt mich das Mörsenbroicher Ei mit den zahlreichen Ampeln und vielen gefährlichen Situationen. An Kreuzung Münsterstraße mit Heinrichstraße und Grashofstraße kommt es öfters zu gefährlichen Situationen. Da wären einmal Abbiegen am ARAG Hochhaus von der Münsterstraße in die Heinrichstraße. Hier hat es schon Tote gegeben. Noch viel gefährlicher finde ich allerdings den KFZ-Verkehr von der Heinrichstraße in die Grashofstraße. Die Fußverkehrsampel über die Grashofstraße an dieser Stelle ist quasi ein „Unfall“ mit Vorsatz. Regelmäßig sehe ich hier KFZ, die noch geradeaus in die Grashofstraße fahren, wenn der Fußverkehr schon Grün hat. Das ist allerdings nicht verwunderlich. Die Rotphase dauert hier gerade einmal 4 s. Das heißt wenn der Autoverkehr Rot hat, startet nur 4 s später der Fußverkehr. Die Zeit vom Einleiten der Gelbphase bis Fußverkehr Grün hat sind nur 8 s. Bekanntlich fahren Autofahrende oft noch bis kurz nach dem Umspringen auf Rot. Das heißt mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist ein Räumen der Kreuzung nicht mehr möglich. Einen Rotlichtblitzer gibt es nur in Gegenrichtung und der soll defekt sein. Das heißt die Rotphase wird auch nicht durchgesetzt. Laut Wikipedia sollen die sog. Zwischenzeiten zwischen KFZ-Verkehr und Fußverkehr an großen Kreuzungen bis zu 20 s betragen. Hier sind es schon offiziell gerade einmal 4 s, in Realität sogar noch weniger, weil Verkehrsregeln nicht durchgesetzt werden.
Woher ich die Zeiten so genau kenne? Ich hatte mir die Pläne und Ampelschaltungen im Rahmen meiner Beschwerde angefordert, weil ich nicht glauben wollte, dass die Behauptung der Stadt Düsseldorf, alles wäre rechtskonform, stimmen würde.
Erst einmal sind schon die Fußverkehrsampel an sich nicht rechtskonform, weil diese ein Gelblicht haben. Angeblich soll dies ein Verkehrsversuch seit nun mehr über 70 Jahren sein. Seltsam, dass andere Verkehrsversuche deutlich früher beendet wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verkehrsversuch als Dauerzustand zulässig ist. Zumal unklar ist, dass die Stadt Düsseldorf die Gelbphase offensichtlich als Räumphase betrachtet, also der Zustand, welche die Fußverkehrsampel normalerweise bei Rot hat. Durch das Gelblicht wird das deutlich komplizierter und unverständlicher. Denn jene, welche die Verkehrsregeln kennen, werden sagen, wenn die Fußverkehrsampel Rot ist darf ich die Fahrbahn noch verlassen, während die Autos bereits losrasen. Das bisher nichts passiert ist, was die Stadt als Argument anführt, ist pure Glückssache.
Natürlich kann man mal wieder nicht in die relevante Richtlinie reinschauen, weil dieser hinter einer Paywall versteckt wird. Es ist ein Unding, dass die Bevölkerung hier die Behörden nur schwerlich kontrollieren kann.
Aus den Unterlagen zu der Kreuzung konnte ich allerdings noch andere interessante Punkte entnehmen. So hat die Fußverkehrsampel direkt am ARAG-Hochhaus eine Grünphase von gerade einmal 10 s, ja wirklich nur 10 s, man müsste schon eine Schrittgeschwindigkeit von 7 km/h haben, um das bei Grün zu schaffen. Wenn man die Heinrichstraße in Richtung ARAG-Hochhaus vollständig während der Grünphase überqueren wollte müsste man sich mit ca. 20 km/h bewegen.
Ist eigentlich kein Wunder, dass man die Kreuzung nur rennend queren kann, bei solchen knappen Grünphasen. Was auffällt ist, dass Fußverkehr überwiegend deutlich weniger Zeit hat als KFZ-Verkehr.
Ich frage mich, ob es beim „Verkehrsversuch“ Zwischenevaluationen gibt. Aber so wie ich die Stadt Duisburg und Düsseldorf bisher kennengelernt habe, dürfte wohl auch dieser Missstand nur vor Gericht beseitigt werden können.

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