#Fahrrad: „Radsicherheitstraining“ der UKBW – #VisionZero #Arbeitsschutz

Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat ein Radsicherheitstraining erstellt. Zu finden ist dieses hier auf deren Homepage. Einigen Sachen kann man da nur voll zustimmen, es sind aber auch erhebliche Fehler in der Schulung.

So wird am Anfang behauptet, dass es ein Tempolimit für Fahrräder geben würde, was nicht stimmt. Denn Radverkehr ist von den 30 km/h bzw. 50 km/h ausgenommen. Für E-Bikes gibt es dagegen Limitierungen. Nur auf rechtlichen Umwegen kann man argumentieren, dass Radfahrende nicht zu schnell fahren dürfen, allerdings müsste man da auf § 1 abstellen. Solange man sich nicht selbst und andere gefährdet kann man mit dem Fahrrad, nach meiner Bewertung, so schnell fahren, wie man will.

Es wird einmal mehr helle Kleidung und Glitzerzeugs gepredigt, obwohl es für die Wirksamkeit keinen Nachweis gibt und die häufigste Ursache für Übersehen nicht die Kleidung, sondern das Handy oder andere Unaufmerksamkeit beim Fahrer ist. Die StVO gibt keine Kleidung vor, schon aber angepasste Geschwindigkeit. Für mich läuft das unter Reflektorwahn. Gerade eine Unfallkasse sollte wissen, dass man bei der Bekämpfung von Gefährdungen nach Arbeitsschutz immer an der Quelle ansetzen muss und PSA an erster Stelle steht. Man könnte den Eindruck haben, dass die Unfallkasse den Arbeitsschutz nicht verstanden hat.

Die Klingel ist zwar fürs Fahrrad vorgeschrieben, allerdings nützt diese heute wenig, weil Autos zu gut isoliert sind.

Am schlimmsten fand ich allerdings, dass man offensichtlich nicht die Verkehrsregeln beherrscht und einen Schutzstreifen mit gestrichelten Linien als nutzungspflichtigen Radweg ausgibt. Ist ja logisch, dass ich darauf nicht reagiere.

Und das man von „Übersehen“ und „Totem Winkel“ faselt obwohl es überwiegend Unaufmerksamkeit ist, fand ich daneben. Wenn Autofahrende, wie im Training gezeigt Radfahrende überholen und direkt danach abbiegen, dass ist es nicht „Übersehen“, dann ist das vorsätzliche Gefährdung. Das sicherste ist aus meiner Sicht so mittig zu fahren, dass man nicht überholt werden kann. Dann wird man definitiv nicht übersehen, denn ansonsten verstoßen die Autofahrenden definitiv gegen die Verkehrsregeln. Davon abgesehen behindert man ja niemanden, weil legal darf nur überholt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten wird, was eh einen Spurwechsel notwendig macht.

Die UKBW sieht sogar einen Dooringabstand von 1,5 m als notwendig an. Damit sind alle Dooringradwege in Duisburg unbenutzbar. Das wird übrigens nicht erwähnt in den Beispielen, wann ein nutzungspflichtiger Radweg nicht benutzt werden muss. Aber vielleicht kennt man dies auch nicht in Baden-Württemberg.

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