Die DS 02-3956 „Regelungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs“ mit welcher der „Haupt- und Finanzausschuss“ der Stadt Duisburg über die Legalisierung des Falschparkens bis 1,5 m entschied treibt mich weiterhin um. Gestern noch einmal, weil ich derzeit gegen die Stadt Duisburg wegen einer Genehmigung für klar rechtswidrigen Gehwegparken klage.
Von keiner Parteien im Rat oder in den BV’en ist bisher eine Initiative zu erkennen, etwas gegen diesen definitiv rechtswidrigen Beschluss zu tun.
Auf Basis diese Beschlusses bleibt das (Un)Ordnungsamt an viel zu vielen Stellen inaktiv und toleriert nach eigener Aussage sogar noch weniger Restbreiten von Gehwegen.
Ich habe jetzt noch einmal in die Niederschrift geschaut. Während der Sitzung anwesend waren etliche von der SPD und CDU, einmal Grüne und einmal PDS (heutige Linke). Dies wurde einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung von jemanden von der CDU, der Bedenken hatte, weil die Formulierung zu schwammig war. Nach einer Rechtsgrundlage scheint man da nicht gefragt zu haben. Es stellt sich aber die Frage, warum die Grünen und die heutigen Linken dem Beschluss zugestimmt haben. Ist das die Erklärung, warum die heute nichts dagegen tun oder ist es die Feigheit vor den nächsten Wahlen?
Für mich steht jedenfalls fest, dass ich erste keine Extremisten wähle und zweitens keine Partei im Rat, die rechtswidrige Beschlüsse nicht mitgetragen hat, sondern auch heute nichts dagegen unternimmt, obwohl man sich angeblich für die Verkehrswende stark macht, aber zu mehr als Alibiaktionen mit Popupradwegen, reicht es offensichtlich nicht.
Mal abgesehen, dass man sich so klar gegen die Verkehrswende ausspricht, zeigt man so auch zugleich, dass man etwas gegen Menschen mit eingeschränkter Mobilität hat, die nie sicher sein können, ob diese durchkommen.

Was kostet so eine Klage und wo muss man sie machen? Danke schon mal.
Das ist eine sehr schwere Frage. Wenn man ein klar rechtswidriges Schild wegklagt, kostet einen das bestenfalls nur ein wenig Zeit. Man muss dafür belegen, dass man betroffen ist und nachweisen warum das rechtswidrig ist. Klage beim Verwaltungsgericht geht ohne Rechtsanwalt. Wenn man gewinnt trägt die Gegenseite die Gerichtskosten und auch die Kosten für eigene Auslagen. Wenn es allerdings kompliziert ist, wie beim rechtswidrigen Gehwegparken kann ich nicht sagen, wie teuer das wird, weil man wohl Anwalt braucht und es durch mehrere Instanzen gehen könnte mit ungewissem Ausgang, wobei da auch der Ansatz deutlich schwerer ist, weil man nicht einfach gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt (Schild) klagt. Da braucht es deutlich mehr Begründung. Die Klage gegen den Arztparkplatz hat mich bisher nur Porto gekostet und die Sache ist aus meiner Sicht extrem eindeutig, dass die Stadt Duisburg rechtswidrig gehandelt hat. Wie das Gericht entscheidet weiß man aber erst hinterher. Die Kosten würden hier, wenn ich doch verlieren sollte und nicht weitergehe wohl bei ca. 500 € liegen. Also überschaubar.
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