Statt Kontrollen versucht die Kölner Polizei mit Kuschelkurs Kurvenraser davon abzuhalten Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad zu töten oder zu verletzen. Zudem weist man noch auf die richtig Spieleinstellung hin.
Wenn man das Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten kann, dann ist man immer Raser und während man andere Raser mit Blitzer um viel zu geringe Gebühren erleichtert, tut sich die Polizei bei Kurvenrasern schwer, weshalb auch in dem Artikel wohl auch keine Kontrollen erwähnt werden. Tote und Verletzte beim Rad- und Fußverkehr ist immer auch ein Kontrolldefizit durch Ordnungsbehörden. Aus meiner Sicht wäre es am Besten KfZ über 3,5 t ohne Abbiegeassistenten innerhalb von Ortschaften ganz zu verbieten. Rechtlich machbar ist das aus meiner Sicht. Die Polizei schreibt stattdessen lieber:
„Ohne den sogenannten ungeschützten Verkehrsteilnehmenden den Vorfahrtsanspruch absprechen zu wollen:
Wer sich hinter oder neben einem Lkw befindet, sollte prüfen, ob er gefahrlos vorbeifahren kann. Unter Umständen kann es ratsam sein, hinter größeren Fahrzeugen zu bleiben. So können der Abstand angepasst und die Fahrbewegungen besser eingeschätzt werden.
Zudem gilt, dass die vorgesehenen Radverkehrsanlagen zu nutzen sind. Sind diese nicht vorhanden, muss die Fahrbahn benutzt werden. Fahren auf dem Gehweg ist gefährlich und verboten!“
Zu deutsch also, weil die Polizei nicht kontrolliert und deshalb Verkehrsgewalt keine Grenzen gesetzt werden, soll man besser vorsichtig sein. Mal abgesehen davon sind auch die vorgesehenen Radverkehrsanlagen nur bedingt zu nutzen. Wenn diese zugeparkt, im Dooringverlauf oder gefährlich sind, darf man auf der Fahrbahn fahren und zwar am Besten so, dass andere einen nicht gefährden können. Im Zweifelsfall fahre ich so mittig, dass niemand mit unzulässig geringen Abstand vorbeikommt. Nötigung ist das nicht, weil eh nicht legal überholt werden darf.