Auf LKW und auch anderen KFZ über 3,5 t prangt der Hinweis auf „Tote Winkel“, so als würde der Hinweis auf eine mögliche Gefährdung die Haftung mindern. Es ist belegt, dass der Stand der Technik Assistenzsysteme sind und diese Tote verhindern.
Allerdings sind viele Fahrzeuge über 3,5 t ohne Assistenzsystem unterwegs und viele halten sich auch nicht an das Abbiegen mit Schrittgeschwindigkeit. Die Polizei kontrolliert dies auch nicht, weshalb diese Maßnahme keine Kompensation für fehlende Assistenzsysteme ist. Folglich geht von den veralteten KFZ eine belegbare Lebensgefahr aus. Vor diesem Hintergrund muss aus meiner Sicht das KBA die Zulassung der KFZ entziehen, wenn nicht innerhalb einer kurzen Frist ein Assistenzsystem nachgerüstet wird.
Auf die Person am Steuer kann man sich offensichtlich nur bedingt verlassen, ansonsten gäbe es nicht ständig Tote beim Abbiegen von Fahrzeugführenden. Wobei dies natürlich nur die Spitze des Eisbergs ist, da es vielfach gerade noch einmal gut geht.
Aus dem Arbeitsschutz lernt man klar, dass Gefahren an der Quelle bekämpft werden müssen und keinesfalls dazu führen dürfen, dass man als Radfahrer ständig Notbremsungen durchführen muss, weil sich mal wieder ein Busfahrer oder LKW-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln hält.
