Nachdem die Stadt Duisburg behauptet hat, es wäre nicht zulässig Ihscooter per Geofencing auszubremsen, etwa in Fußgehzonen und auf Gehwegen, habe ich mich ans KBA gewandt und mal nachgefragt.
Von dort gab es die Auskunft:
„Als Genehmigungsbehörde ist das KBA nicht zuständig […] für die Genehmigung nachträglicher Änderungen an bereits zugelassenen und im Verkehr befindlichen Fahrzeugen. Hierfür sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden der Bundesländer zuständig, für die das KBA als Bundesoberbehörde nicht vorgesetzte Instanz ist.“
Ich verstehe den Text so, als wäre es möglich, dass die Stadt Duisburg als Zulassungsbehörde eine nachträgliche Änderung zulassen könnte. Etwa eine Schaltung, welche die Geschwindigkeit, bei Einfahrt in Fußgehzonen oder auf Gehwege automatisch reduziert. Nicht abrupt, sondern wie ein Ausrollen. Da alle anderen am Verkehr beteiligten so fahren müssen, dass sie rechtzeitig anhalten können, sehe ich hier kein Problem. Somit wäre auch eine Reduzierung auf Null möglich. Sicherlich nicht sofort, aber bei einer großen Fußgehzone geht diese durchaus, wenn man dabei die Ungenauigkeit von GPS berücksichtigt. Zumal auch bei anderen Fahrzeugen automatische Bremssysteme zulässig sind.
Weiterhin erläuter das KBA, dass das Bundesverkehrsministerium derzeit prüft, ob man eine entsprechende Regelung in die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufnimmt. Da bei anderen Fahrzeugen ein automatisches Bremsen zulässig ist, ist dies mit Sicherheit auch bei Ihscootern der Fall. Nur die konkrete Ausgestaltung muss noch überlegt werden.
Davon abgesehen könnte man dies auch finanziell Regeln. Man müsste nur Verbotszonen für Ihscooter definieren. In diesen wird dann eine erhöhte deutlich Gebühr genommen, sodass die Durchfahrt durch etwa Fußgehzonen unattraktiv ist. Die App zur Nutzung könnte darüber im Vorfeld informieren. Es wäre also auch heute schon problemlos regelbar, anders als die Stadt Duisburg behauptet. Habe es nicht anders erwartet.
