In den Medien bekommt man regelmäßig mit das Personen am Steuer von KFZ andere Menschen getötet haben. Außer meiner Sicht würde ich in einigen Fällen davon von Mord ausgehen.
Strafgesetzbuch § 211 definiert Mord wie folgt:
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Es müssen drei Punkt erfüllt sein, um die Definition von Mord zu erfüllen.
Erst einmal muss es Vorsatz sein. Aus meiner Sicht kann man von bedingtem Vorsatz ausgehen, weil die Personen einen Führerschein haben und genau wissen, dass Verstöße dagegen tödlich ausgehen können. Damit wäre der erste Punkt erfüllt.
Es aus meiner Sicht nur niedere Beweggründe gegen die StVO zu verstoßen. Sei es nun Egoismus oder Bequemlichkeit, selbst Eile ist kein Grund einen Menschen zu töten. Viele fahren zu schnell, weil man schnell nach Hause möchte oder man einen Auftrag hat.
Als letztes muss in diesem Fall noch das gemeingefährliche Mittel vorliegen. Da täglich von Personen am Steuer von KFZ Menschen getötet werden sind KFZ definitiv gefährlich und gemäß der verlinkten Definition ist dies aus meiner Sicht auch erfüllt.
Im Zusammenhang mit Autorennen gab es bereits Urteile in diese Richtung. Dass dies von Staatsanwaltschaft und Gericht öfters nicht so eingestuft wird könnte eventuell mit persönlicher Betroffenheit zusammenhängen. Schließlich sitzen sicherlich viele selbst am Steuer von KFZ. Vielleicht liegt aus auch an der Rechtskultur Tötungen mit KFZ zu verharmlosen. Auch wenn hier eine Befangenheit vorliegen sollte wird dies wohl kaum thematisiert werden.
Ich für meinen Teil werde jedenfalls weiterhin den #Automorde in Fällen verwenden, wo ich den Eindruck habe, dass es sich um einen Mord handeln könnte.

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