#Verkehrssicherheit: Übersehen ohne Sehtest? – #VisionZero #Fahrrad

Neulich war ein Artikel in der Zeitung mit dem Titel „Autofahrerin (79) übersieht Fußgänger“ löblich ist hier, dass man zumindest die Täterin an erster Stelle nennt, weniger löblich ist der Umstand, dass die Täterin Körperverletzung beging, erst im Artikel steht.

Bei mir wirft dies einmal mehr die Frage auf, warum im Artikel nicht ein Wort darüber steht, dass der Führerschein abgenommen und ein Sehtest angeordnet wurde.

Ausrede laut Artikel war, dass die Täterin durch eine Radfahrerin abgelenkt gewesen wäre. Was allerdings nur eine schlechte Ausrede ist, die eigentlich auch der Polizei hätte auffallen müssen, denn erstens muss man beim Verlassen des Kreisverkehrs blinken, was heißt man biegt ab und zweitens gilt nach § 26 StVO an dem erwähnten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen):
„(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.“

Es ist also ziemlich wahrscheinlich, dass die Seniorin entweder zu schnell war für die eigene Reaktionszeit oder eine Sehtest braucht. Deswegen sollte es eigentlich normal sein, dass man nach einem derartigen „Unfall“ sofort den Führerschein abgeben muss, bis die Fahrtüchtigkeit geklärt ist. Aber davon steht nicht ein Wort im Artikel. Ich würde mal vermuten, weil die Polizei nicht wirklich für VisionZero einsteht und Gefährder aus dem Verkehr zieht. Wer ein KFZ führt, darf keine gefährlichen Fehler machen, dazu müssen sowohl ausreichend Verkehrskenntnisse vorliegen, wie auch die geistige und körperliche Eignung. Wäre die Polizei wirklich an Prävention interessiert würde ein Sehtest angeordnet, der Führerschein abgenommen und dies auch in der Pressemeldung geschrieben, denn so etwas schreckt eher ab.

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