Schneckenpost und Zustellungsfiktion – Anpassung des Postgesetzes

Wie ich festgestellt habe wird überall darüber berichtet, dass aber Januar 2025 die post noch lahmer zustellen darf, was aber nicht erwähnt wird ist der Umstand, dass an den Zeitraum der Zustellung Fristen gebunden sind. Seien dies nun Zahlungsfristen oder auch Reaktionsfristen in rechtlichen Angelegenheiten.

Ein Schreiben kann bei mir schon mal so spät an, dass ich gar nicht mehr darauf reagieren konnte, weil eine Frist bereits abgelaufen war.

Für das neue Gesetz ist das BMWK verantwortlich, auf deren Seite man auch auf den Entwurf einsehen kann.

Besonders hat mich interessiert, wie § 41 des VwVfG angepasst wird:
„2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.“

In der Änderung steht:
„In § 41 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „am dritten Tage“ durch die Wörter „am vierten Werktag“ ersetzt.“
Das heißt man auch auch dies berücksichtigt, in den Medien scheint dies aber nicht erwähnt zu werden. Was aber auch daran liegen könnte, dass die Meldung von Gestern nichts dazu erwähnt.

Ich gehe mal davon aus, dass Journalisten auch wenig mit rechtlichen Fristen zu tun haben und denen gar nicht die Konsequenzen klar sind, wenn man plötzlich zu wenig Zeit hat einen Widerspruch einzulegen oder deswegen unnötig Stress hat.

Symbolbild DHL Post

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Grundrechte veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar