In Rheinhausen liegt die Kruppstraße als Verbindung von der Gaterwegbrücke zu Teilen von Logport I. Das heißt hier fahren LKW mit teilweise erhöhter Geschwindigkeit lang. Das ist schon gefährlich genug, wenn man den Gehweg bzw. Radweg benutzen kann.
Dass die WBD dann allerdings den Radweg und Gehweg vollständig blockieren geht gar nicht. Und bevor jetzt jemand behauptet die hätten Sonderrechte, ja habendie, nein berechtigt aber trotzdem nicht zum Blockieren von Rad- und Gehwegen.
§ 35 StVO ist hier ziemlich eindeutig.
„(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html
Wer zwei Verkehrsflüsse vollständig blockiert und dadurch Radfahrende und Gehende erheblich gefährdet hat definitiv nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt, sondern ist einfach nur bequem und egoistisch. Mich macht derartige Rücksichtlosigkeit ziemlich wütend.
Dazu kommt noch, dass viele denken, wenn die Wirtschaftsbetriebe das machen, mache ich das auch, was man ja an vielen Stellen in Duisburg sieht.Die Stadt Duisburg und die Betriebe haben eine Vorbildfunktion, stattdessen parkt selbst die Polizei auf Gehwegen.
Nur nicht den KFZ-Verkehrsfluss stören, alles andere scheint denen, die sich eigentlich vorbildlich verhalten sollten, egal zu sein. Das ist die reinste Verkehrsanarchie. Stellt sich mir die Frage, warum sollte ich an einer roten Ampel anhalten oder irgendwelche Schilder beachten, wenn sich nicht einmal die Repräsentanten der Stadt bzw. des Landes an die StVO halten?
