Nicht evidenzbasierter #Strahlenschutz im Mutterschutzgesetz – #Diskriminierung #Arbeitsschutz

Neulich beschäftigte ich mich mit der Frage, warum Stillende eigentlich einer Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung ausgesetzt sind und welche das konkret sein sollen. Es scheint hier zwar eine Empfehlung zu geben, Stillende komplett auszuschließen, wenn die Werte der 26. BImSchV überschritten sind. Dies deckt sich indirekt mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes.

§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
„(3) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen,“

§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
„(3) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Als physikalische Einwirkungen im Sinne von Satz 1 sind insbesondere ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen zu berücksichtigen.“

Es ist nicht erkennbar, wie die Gefährdungen hier fundiert differenziert werden. Bei ionisierender Strahlung und Schwangerschaft erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Zellfehlentwicklung. Es ist also völlig klar, Schwangere fern zu halten. Wie hier die Schädigung bei Stillenden aussehen soll ist mir unklar. Wenn es nicht gerade der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen ist, besteht für das nicht anwesende Kind keine erkennbare Gefährdung.

Die Auswirkungen von Laserstrahlen auf Schwangere und Stillende erschließt sich mir nicht. Bei Schwangeren bräuchte es einen starken Laserstrahl, um das Kind direkt zu schädigen. Bei Stillenden ist mir nicht klar, was überhaupt passieren können sollte, was nicht Personen passieren kann, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehören.

Gleiches gilt bei elektromagnetischen Feldern. Auch hier ist die Gefährdung nicht klar, aber Schwangere und Stillende werden pauschal ausgeschlossen ohne eine Evidenz, die man nachvollziehen könnte.

In Anbetracht, dass Schwangere bzw. Stillende teilweise sogar geröngt werden oder Fliegen, stellt sich mir die Frage, ob man hier nicht zu pauschal handelt und im Gesetz nicht stark genug ausdifferenziert und die wirklichen Gefahren klarstellt, damit dies wiederum im Arbeitsschutz auch fundiert behandelt werden kann.

Wenn man aus Vorsicht Schwangere oder Stillende ausschließt, obwohl dies gar nicht notwendig wäre, ist das Diskriminierung, allerdings kann man dies mit einem derartig pauschalen Ansatz, der nicht den unterschiedlichen Gefährdung gerecht wird nicht durchführen. Und plausibel es natürlich auch nicht, wie etwa elektromagnetische Felder die Milch beeinträchtigen sollen. Das Vorgehen ist definitiv nicht wissenschaftlich nachvollziehbar.

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