Im Januar 2023 fand eine große Demonstration bei Lützerath statt. Ich hatte damals einige Fotos gemacht. U. a. auch von einem Krankenwagen, der durch die Menge fuhr. Wenngleich die Menge versucht hat Platz zu machen ging dies aufgrund der Witterung nur schwerlich und der Abstand lagen deutlich unter dem Mindestabstand gemäß StVO § 5 (2 m). Der Boden neben der Straße war nass und rutschig, der Zustand der Straße war nicht besser.
Ich hatte dies damals angezeigt, weil ich hier zumindest einen Verstoß gegen die StVO gesehen habe, von der auch Krankenwagen nur eingeschränkt abweichen dürfen. StVO § 35 sagt eindeutig: „(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“
Bei nasser Straße, einer Demonstration, wo auch Kinder bei sind (gemäß § 3 StVO muss eine Gefährdung hier ausgeschlossen sein) und einer Unterschreitung des Mindestabstandes, besteht aus meiner Sicht eine konkrete Gefahr für Leib und Leben.
Definition:
„Eine konkrete Gefahr liegt nach der allgemein anerkannten Definition vor, wenn bei einer unveränderten Situation in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt eines Schadens zu rechnen ist.“
(Quelle der Definition)
In dem Fall standen die Menschen dicht neben der Fahrbahn auf matschigen Boden, was die deutlich erkennbare Gefahr des Ausrutschens birgt. Die Fahrbahn war nass und teilweise zudem matschig, was den Bremsweg des Fahrzeugs erheblich verlängert. Der Mindestabstand ergibt sich aus einer Gefährdung und würde deshalb explizit zu Gehenden und Radfahrenden mit in die StVO aufgenommen. Es hätte bei der Durchfahrt jederzeit jemand ausrutschen können. Dies auch direkt vor dem Fahrzeug.
Zumal man bei der Schlammschlacht auf den Feldern ja sogar in den Nachrichten gesehen hat, wie leicht das mit dem Ausrutschen ist.
Nun mit über einem Jahr Verspätung hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass man kein Ermittlungsverfahren einleiten möchte, weil angeblich keine konkrete Gefahr bestanden hätte. Ich finde es bedenklich, dass man derartig lange braucht, um festzustellen, dass man nicht ermitteln will. Ebenfalls bedenklich finde ich, dass man nicht die Gefährdung erkannt hat, aber auch, dass die Polizei hier scheinbar kein Bußgeld verhängt hat, sondern das einfach an die Staatsanwaltschaft durchgereicht hat. Dabei kann man auf den Fotos von dem Vorfall sogar das Gesicht des Fahrers recht gut erkennen. Möglicherweise wollte die Polizei sich nicht unbeliebt machen. Das Bußgeld dürfte jetzt natürlich bereits verjährt sein.
Das ist natürlich nur ein weiterer „Einzelfall“, allerdings zeigt in meinen Augen auch dies, dass gerade im Verkehrsbereich zu oft über Fehlverhalten hinweggesehen wird. Fehlverhalten, was letztendlich immer wieder Tote und Verletzte produziert, denn sogenannte „Unfälle“ belegen ja die beständige Gefahr, die oft nur deshalb nicht eintritt, weil es gerade noch einmal gut geht. So versandet es, aber bei ein paar lächerlichen Kratzer, wird sofort mit Zeugenaufruf ermittelt. Bei KFZ ist offensichtlich der Maßstab gehörig verrutscht.
