DPA und TÜV nehmen es mit Fakten nicht so genau – #Westenwahn #Dunkeltempolimit #VisionZero

In der NRZ, wie auch an vielen anderen Stellen, erschien der Schwurbelartikel „Tipps für Radler und Fußgänger im Dunkeln“ (z. B. Auto24). Diese basiert scheinbar auf dem TÜV Süd und wurde verfasst von der DPA. In großem Umfang werden darin Westen und andere reflektierende Materialien für Gehende und Radfahrende empfohlen, obwohl es nirgendwo rechtliche Vorgaben für Kleidung gibt und die Geschäfte auch nur selten derartige Kleidung anbieten.

Dann wird es aber unwahr mit der Behauptung: „Auch Autofahrerinnen und Autofahrer KÖNNEN durch ihrer Fahrweise […]“. Es wird zwar korrekt darauf hingewiesen, dass langsamer fahren die Gefahren vermindert, aber nicht darauf, dass es gerade nicht optional ist, wie der „KÖNNEN“ suggeriert. Autofahrende müssen langsamer fahren. Dies steht auch ganz klar so in § 3 StVO. Wenn dunkle Kleidung nicht rechtzeitig gesehen werden kann, dann muss entsprechend langsamer gefahren werden. Nicht Gehenden und Radfahrende müssen etwas tun, sondern Autofahrende. Behörden müssen endlich das Dunkeltempolimit kontrollieren.

Aber TÜV steht als Profiteur wohl eher auf der Seite von Autofahrenden und DPA scheint es mir beim Thema KFZ ebenfalls nicht so genau zu nehmen mit dem Fakten. Und das, wo man auf der eigenen Seite: „Den Fakten verpflichtet“ stehen hat. Stattdessen immer wieder Verkehrs-Fakenews.

Würde es der TÜV ernst nehmen mit Verkehrssicherheit und VisionZero, gäbe es längst eine Übersicht mit empfohlenen Maximalgeschwindigkeiten unter bestimmten Bedingungen, die sich physikalisch problemlos ableiten lassen.

Gefährdungen muss man immer an der Quelle bekämpfen und das sind hier eindeutig die KFZ mit Rasern am Steuer.

DPA und TÜV SÜD im Westenwahn, statt Dunkeltempolimit

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2 Responses to DPA und TÜV nehmen es mit Fakten nicht so genau – #Westenwahn #Dunkeltempolimit #VisionZero

  1. Andreas F sagt:

    Ich kann nicht nachvollziehen, was dagegen einzuwenden ist, dass sich Fußgänger und Radfahrer so kleiden, dass sie im Straßenverkehr besser sichtbar sind. Sollte doch im eigenen Interesse so sein, gerade als „schwächerer“ Verkehrsteilnehmer…

    • ulrics sagt:

      Es geht nicht darum, dass es dem Selbstschutz, sondern das hier Täter-Opfer-Umkehr betrieben wird. Die Person im KFZ ist der Gefährder und dafür gibt es die StVO, die eingehalten werden muss, aber nicht durchgesetzt wird. Durch ständige Wiederholung gibt man den Opfer von motorisierter Gewalt eine Teilschuld für das Fehlerverhalten der Person am Lenker. Und es gibt ja nicht einmal regelmäßige Sehtest auf Nachtblindheit usw., obwohl auch das eine Ursache ist. Problemlösung muss immer an der Gefahrenquelle ansetzen und nie beim Opfer!

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