Es gibt zwei Arten von Digitaldiskriminierung. Die Erste ist, wenn man obwohl es digital problemlos, einfacher und schneller ginge, das Ganze nicht digital anbietet. Die Zweite ist viel perfider. So will die Bahn zukünftig die Bahncard nur noch digital anbieten, was zwar für jene, die digital sind, meistens ganz angenehm sein dürfte, es sei denn das Handy geht unterwegs kaputt oder so, aber natürlich alle jene benachteiligt, die kein Handy nutzen wollen oder können. Zum Teil ist das sogar schon als Altersdiskriminierung zu sehen, weil statistisch eher ältere Menschen sich mit digitalen Angeboten schwer tun.
Wenn ich mir Artikel 3 so anschaue:
„(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
steht da natürlich nicht explizit, dass niemand wegen der technischen Fähigkeiten bzw. der technischen Ausstattung diskriminiert werden darf. Man kann dies allerdings aus der Menschenwürde als Artikel 1 ableiten, dass je nach Angebot niemand zur Digitalisierung gezwungen werden darf, allein schon weil nicht alle die technischen Möglichkeiten haben. Allerdings werden sich solche Systeme überwiegend durchsetzen, wenn es dadurch einfacher und bequemer wird. Es muss halt aber auch eine Möglichkeit für jene geben, die nicht können.