Rechtswidrige Traktornutzung? – #Bauern #Autopolizei

Derzeit gibt es sogenannte Bauernproteste oft mit Traktoren, seltsamerweise fragt die CDU hier gar nicht, ob die das überhaupt dürfen. Rechtswidriges Verhalten während einer Demonstration ist nicht zulässig. Zudem gilt, wer rechtswidrig Straßen blockiert, nötigt, wie man ja bei Letzte Generation festgestellt hat.

Mögliche Verstöße mit Traktoren:
1. Nach Energiesteuergesetz § 57 (Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wird die Steuerentlastung nur für landwirtschaftliche Nutzung gewährt. Das heißt würde man die Traktorfahrt zu und während der Demo ebenfalls als landwirtschaftliche Nutzung gelten machen, wäre das ein Steuervergehen. Man könnte hier natürlich hilfreich sein und alle Nummernschilder dem Finanzamt schicken, damit die dann gucken können, ob die Abrechnung korrekt erfolgte.
2. An vielen Stellen gibt es Umweltzonen und es stellt sich die Frage, ob die Traktoren dort überhaupt betrieben werden dürfen. Selbst wenn die Demoanmeldung diesen Aspekt berücksichtigt (vermutlich wird das eher nicht der Fall sein), wäre dadurch nicht der Hin- und Rückweg abgedeckt.
3. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob die Person am Steuer überhaupt den Traktor bei einer Demo oder anderer Veranstaltung fahren darf. Die meisten am Steuer von Traktoren dürften nur über einen Führerschein der Klassen T oder L verfügen und diese dürfen nur für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Sprich da eine Demo kein landwirtschaftlicher Zweck ist, könnte man hier von vielfachem Fahren ohne zulässige Fahrerlaubnis ausgehen. Stellt sich die Frage, ob das irgendwo kontrolliert wurde oder hier wieder die Autopolizei dominiert.
4. Ein weiteres Steuervergehen dürfte sein, wenn man ein Fahrzeug, welches von der KFZ-Steuer befreit ist und auch wegen dieser Abschaffung ist die Landwirtschaft ja auf der Palme, für andere Zwecke als vorgesehen einsetzt. Also auch hier die Demo als nichtlandwirtschaftlicher Zweck, denn diese steht so nicht in Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 § 3 Abs. 7. Also müsste man strenggenommen bei allen Traktoren, die an Demos teilnahmen, dass Nummernschild erfassen und die KFZ-Steuer verlangen.
5. Da die Nutzung von Traktoren für Demo und Blockade offensichtlich rechtswidrig sein dürfte, müsste man davon ausgehen, dass es sich hier analog zur Rechtsprechung bei Letzte Generation um eine Nötigung handelt. Man kann also zusätzlich auch noch „eine“ Strafanzeige stellen.

Es ist somit schon seltsam, dass so wenig auf dieses rechtswidrige Verhalten hingewiesen wird. Mag auch mit der Zustimmung zu den sog. Bauernprotesten zusammenhängen.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Response to Rechtswidrige Traktornutzung? – #Bauern #Autopolizei

  1. Pingback: #Söder will Nazipartei nicht verbieten … | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

Hinterlasse einen Kommentar