Bundesgesundheitsministerium überfordert mit Frage nach Gesundheitskosten von #Feuerwerk – #Lauterbach

Am 4 Januar habe ich mich gefragt, was kostet uns Feuerwerk eigentlich und eine entsprechende Anfrage nach IFG/UIG ans Bundesministerium der Gesundheit geschickt.

Eigentlich eine einfache Sache. Entweder liegen die Informationen vor und man Zahlen nennen oder die Informationen liegen nicht vor. Inhaltlich hätte ich das mit Floskel in zwei Zeilen beantwortet.

Normalerweise lässt man sich bei den Behörden Zeit und guckt sorgfältig nach, nicht so das Gesundheitsministerium, wo es bereits am 08. Januar eine seltsame Antwort gab.

Man behauptet:
„Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig.“
Erst einmal geht es um amtliche Informationen, diese können in verschiedenen Formen vorliegen. Aber offensichtlich weiß man dies im Ministerium nicht. Man behauptet lieber Sachen, die nicht stimmen und hat ganz sicher nicht geschaut ob die Informationen vorliegen, denn das schafft eine Behörde gar nicht in so kurzer Zeit. Man hat nicht ohne Grund einen Monat Zeit.

Und wenn man dann ein paar Tage nach Eingang schon so etwas schreibt, ist das reichlich verwunderlich;
„Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte.“
Wäre man wirklich ausgelastet, hätte man sorgfältig gearbeitet, denn schließlich kann bei Nichtauskunft auch ein Gerichtsprozess drohen. Vielleicht ist das aber auch so eine automatische Textbausteinantwort.

Am 09. Januar kam dann ein weiteres Schreiben:
„wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 4. Januar 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen auf Informationen, die Sie auf der Internetseite des BMG, http://www.bundesgesundheitsministerium.de, finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden.“

Man will also nur über Informationen Auskunft geben, die ohnehin über die Internetseite zugänglich sind. Wenn die Informationen auf der Internetseite verfügbar bzw. auffindbar wären, hätte ich gar nicht erst gefragt.

Die Antwort ist ein Armutszeugnis für eine Behörde, zumal es keine umfangreiche Fragestellung war, sondern im Endeffekt nur ob man einen Wert für die Gesundheitskosten durch Feuerwerk hat und ob man hier eine Abgabe beim Verkauf von Feuerwerk hat. Meine Vermutung ist, dass diese Informationen bisher nie ausgewertet wurden. Demnach dürfte auch keine Abgabe geben, welche die Kosten auf die Verursachenden umlegt. Sprich die Allgemeinheit subventioniert Silvester mit Krankenkassenbeiträgen und niemand weiß wie viel, aber dies will man nicht einmal zugeben, deshalb antwortet man auf eine absurde Art und Weise.

Update Feb. 2024
Das Gesundheitsministerium hat nun bestätigt, dass die Gesundheitskosten dort nicht bekannt sind.

Singapurs Alternative zu Feuerwerk

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