Ein signifikanter Anteil der Bevölkerung, insbesondere Männer sind Farbenblind.
Im letzten Jahr gab es bei Twitter eine Diskussion über das Verhalten eines Radfahrers, dass auf einem roten Radweg neben einem Zebrastreifen die Straße querte und dabei von jemandem in einem KFZ die Vorfahrt genommen bekommen hat. Es gab hier einige mutmaßliche männliche Diskutierende, die meinten der Radfahrer hätte am Zebrastreifen keine Vorfahrt. Entweder war das Provokation oder die haben wirklich nicht das Rot des Radwegs gesehen. Während man bei Farbenblindheit an der Ampel das noch kompensieren kann, ist dies bei Markierungen auf der Straße bzw. Fahrbahn nicht möglich. Das heißt ein gewisser Anteil der Bevölkerung wird die farblichen Markierungen zum Schutz von Radfahrenden gar nicht erkennen und die u. U. genauso wahrnehmen, als wäre es die normale Fahrbahn.
Das ist natürlich nicht ungefährlich, wenn Menschen mit einer Sehbehinderung am Steuer eines KFZ, einen Teil der Schutz- bzw. Sicherheitseinrichtungen gar nicht wahrnimmt. Das würde um Teil vielleicht sogar erklären, warum einige sich auf Fahrradstreifen stellen, die rot gekennzeichnet sind. Das heißt hier müsste vielmehr entweder das führen eines KFZ untersagt werden oder es müssen deutlich häufiger weiße Markierungen mit Fahrradsymbol angebracht werden.
