Vor einiger Zeit habe ich mich an dem Vorhaben bzgl. Querspange beteiligt. Zu einigen weiteren Punkten werde ich ein andermal noch etwas schreiben. Einen Punkt möchte ich aber besonders hervorheben, der einmal mehr die Antifahrradhaltung der Stadt Duisburg belegt. Zum Thema ADFC als Träger öffentlicher Belange stand in der Stellungnahme der Stadt Duisburg:
„Der ADFC ist weder eine Behörde noch ein sonstiger Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und war daher im Verfahren nicht zu beteiligen.“
Nach allem, was ich aus den öffentlich zugänglichen Informationen entnehmen, scheint dies zwar zu stimmen, in der Wikipedia steht allerdings auch:
„Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) ist bei vielen Kommunen faktisch einem Träger öffentlicher Belange (TÖB) gleichgestellt und wird bei bestimmten (Bau-)Vorhaben einbezogen und gehört.“
Beim Fahrradklimatest bewegt sich Duisburg regelmäßig auf den letzten Plätzen und gerade ein Schlusslicht im Fahrradklimatest, sollte jede Chance nutzen sich zu verbessern und den Input des ADFC wertschätzen. Aber auch hier manifestiert sich die Antifahrradeinstellung der Stadt Duisburg und der politischen Mehrheit.
Vor kurzem habe ich mich und auch einige andere sich gefragt, wer bei der Kaiserstraße mit Träger Öffentlicher Belange gemeint war. Jetzt steht definitiv fest, dass der ADFC nicht dazu gehört.
Man könnte viel tun für den Radverkehr, aber die politische Mehrheit, denkt offensichtlich nur: ‚AUTO, AUTO, AUTO …‘
