#DGUV – Keine Ahnung von Verkehrssicherheit? – #Radvolution #Arbeitsschutz

Beim Artikel: Sicher Radfahren: Indirekt Linksabbiegen gewinnt man den Eindruck, dass hier jemand aus Sicht vom Lenkrad geschrieben hat.

Das fängt schon mit:
„Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders verletzlich und können leicht übersehen werden.“
an. Korrekt müsste da stehen, dass Radfahrende verletzlich sind und immer mit unaufmerksamen bzw. rücksichtslosen KFZ-Fahrenden zu rechnen ist. Übersehen im Straßenverkehr gibt es nicht, es sei denn die Sehkraft stimmt nicht. Wobei ich davon noch nie etwas in einer Pressemeldung las. Aber das würde ja eher für regelmäßige Sehtests bei den Autofahrenden (Gefahrenquelle) sprechen, als zu personenbezogenen Maßnahmen bei Radfahrenden durch Verhaltensänderung. Eine Forderung zu Sehtests für Überseher fand ich allerdings nicht.

Die Behauptung:
„Allerdings birgt das Linksabbiegen mit dem Fahrrad eine hohe Unfallgefahr.“
ist mir so jetzt nicht bekannt. Die meisten Abbiegeunfälle kommen deswegen zustande, weil KFZ-Fahrende zu schnell und unaufmerksam nach Rechts abbiegen. Beim Abbiegen nach Links dagegen ist die Gefahr durch den Gegenverkehr vorhersehbar, die KFZ hinter einem müssen warten. Welche konkrete Gefahr besteht denn hier? Oder geht es nur darum, dass Radfahrende den KFZ-Verkehr nicht behindern sollen?

Und beim beschriebenen Verfahren kann es je nach Kreuzung zu mehreren Wartephasen kommen. Gerade bei größeren Kreuzungen werden Rad- und Fußverkehr zu unverhältnismäßig langen Wartephasen gezwungen. Insgesamt kann sich das auch schon einmal auf 5 Minuten oder mehr summieren. Zudem ist es durch Rechtsabbieger hier sogar gefährlicher, weil man u. U. sogar an zwei Stellen mit Rechtsabbiegern (KFZ) rechnen muss, die nicht aufpassen. Im Sinne der Risikominimierung ist direktes Linksabbiegen also weniger gefährlich, als das indirekte.

Die Behauptung
„Wichtig: Beide Varianten sind erlaubt, sofern eigene Fahrstreifen oder Ampeln für Radfahrende nicht sowieso das indirekte Abbiegen vorgeben.“
stimmt nach meiner Recherche nicht. Warum wird also der Eindruck erweckt, dass man indirekt abbiegen müsste, was ja eigentlich kein Abbiegen ist, da man lediglich zwei Fahrbahnen quert. Radfahrende dürfen nutzungspflichtige Radwege verlassen um direkt nach Links abzubiegen, müssen dabei aber die Vorfahrt achten. Also aus welcher Rechtsquelle geht hervor das indirektes Abbiegen irgendwo Pflicht sein kann? Mir ist da nichts bekannt.

Und auch ist bedenklich, so etwas zu schreiben:
„Zudem müssen Radfahrende immer bedenken, dass sie praktisch nicht zu hören sind. Und da viele Fußgängerinnen und Fußgänger nach Gehör laufen, ist vor allem an Kreuzungen ohne Ampeln besondere Vorsicht geboten.“
Natürlich achte ich auf Gehende, bin ja häufig selbst zu Fuß unterwegs, aber Gehende, die nach Gehör laufen machen etwas sehr falsch.

Und was den Punkt angeht:
„Unabhängig davon, wer Vorrang hat, gegenseitige Rücksichtnahme ist immer besser als Rechthaberei.“
so ist die eigene Sicherheit wichtiger, als Rücksichtnahme. Und gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere gegenüber Radverkehr wird selten gelebt. Der Überholabstand ist überwiegend zu gering. Man freut sich schon, wenn es mal ein ganzer Meter ist und beim Gegenverkehr wird nur bei entgekommenen KFZ gewartet.

Würde man dagegen Arbeitsschutz auf den Verkehr anwenden müssten KFZ-Fahrende deutlich mehr Rücksicht nehmen, als andere, weil sie mit hoher Masse und hoher, oft sogar überhöhter Geschwindigkeit das größte Risiko im Verkehr darstellen. Beim Arbeitsschutz würde das bemängelt im Straßenverkehr ist es Standard.

Und bei den anderen Artikeln fiel auf, kein Artikel zum Dooring, beim Artikel zum Toten Winkel wird nicht mit einem Wort erwähnt, dass für Fahrzeuge ab 3,5 t Schrittgeschwindigkeit gilt und auch beim Autofahren im Sommer wird nicht darauf eingegangen, dass langsamer gefahren werden muss, wenn Blendgefahr besteht. Die Höchstgeschwindigkeit gilt immer nur unter optimalen Bedingungen. Bei Dunkelheit muss man so langsam fahren, dass man bremsen kann, wenn eine dunkel gekleidete Person auf die Fahrbahn tritt. Insbesondere am Morgen wenn Kinder auf dem Weg zur Schule sind. Und das steht auch so in der StVO.

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