Behördenversagen: #Westenwahn statt #Dunkeltempolimit – #VisionZero

Sobald die sogenannte „dunkle Jahreszeit“ beginnt kommen von überall her wieder die Empfehlung zu Warnwesten und anderer Reflektionskleidung. In den letzten Wochen waren darunter die Landesverkehrswacht NRW, diverse Polizeidienststellen, DGUV bzw. die Berufsgenossenschaften und die WDR-Sendung Markt.

Wenn überhaupt wird nur vage auf eine angepasste Geschwindigkeit hingewiesen aber nie konkret was dies bedeutet. In der Sendung Markt wurde sogar dargelegt, dass man ohne Glitzerkleidung erst bei 25 m erkennbar ist, der Bremsweg bei 50 km/h allerdings bei 49 m läge. Die logische Schlussfolgerung daraus und den Vorgaben von § 3 StVO wurde aber nicht erwähnt. Dabei steht dort ganz klar, dass man nur so schnell fahren darf, dass man rechtzeitig anhalten kann. Mit den Zahlen von oben kann man klar erkennen, dass bei Dunkelheit an Straßen wo Gehende sein können, niemals 50 km/h fahren darf. Das Dunkeltempolimit dürfte demnach so bei 30 km/h liegen. Dies gilt natürlich auch für Landstraßen, die keinen Gehweg haben.

Da sich der Bremsweg bei Nässe verlängert, ergibt sich logischerweise eine ebenfalls verringerte Geschwindigkeit. Das heißt bei Nacht und Nässe müsste deutlich unter 30 km/h gefahren werden.

Je nach Gesundheit und aktuellem Zustand verringert sich ebenso die Reaktionszeit. Das heißt wer Müde ist, müsste auch langsamer fahren.

Das blöde ist nur, dass die Stellen die theoretisch die Geschwindigkeit kontrollieren müssten, immer nur die jeweilige absolute Höchstgeschwindigkeit kontrollieren. Sprich die Polizei bzw. das Ordnungsamt tolerieren erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber man muss natürlich aus sagen, dass es hier keinerlei konkrete Vorgabe gibt. Keine Hilfestellung. Vielleicht ergäbe sich das sogar etwas bei der Auswertung von entsprechenden Urteilen oder Gutachten zu „Unfällen“.

Vielleicht müsste man dies als Autofahrer mal für sich ausrechnen und dann wirklich die zulässige Geschwindigkeit fahren und den daraus resultierenden Strafzettel juristisch durchfechten, damit man hier eine echte Rechtsgrundlage hat.

Wie zuvor beschrieben wäre echte Prävention die korrekte Geschwindigkeit erstens überall zu vermitteln und dann auch richtig zu kontrollieren.

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