Während in Duisburg die marktwirtschaftfeindliche FDP trotz hohem „Parkdruck“ die Gebühren verringern will, schickt sich die Stadt Köln an die Gebühren leicht zu erhöhen. Die Drucksache (3760/2023) enthält einige interessante Informationen, auf welche ich nachfolgend mal eingehen will.
Im Jahr 2022 gab es in Köln 486.341 zugelassene PKW, davon sollen einer Studie zufolge 49 % im sogenannten „öffentlichen Straßenland“ rumstehen. In Köln wären dies dann ca. 238.500 PKW. Die von der Stadt Köln hat ebenfalls ergeben, „dass ein durchschnittlicher Pkw pro Tag 97 % der Zeit nicht bewegt wird und so mit parkt. Von diesen 97 % parkt der durchschnittliche Pkw 20 Stunden und 15 Minuten zu Hause.“
Wenn man also nach der Haupttätigkeit von PKW geht, müsste man korrekterweise von Stehzeug sprechen, weil der Anteil der Bewegung nur sehr gering ist.
Weiterhin heißt es in der Drucksache:
„In den Bewohnerparkgebieten gibt es rund 51.400 Parkplätze“
Das heißt weniger als 1/4 wird überhaupt bewirtschaftet, an den restlichen Stellen herrscht Gratismentalität vor.
Man stellt sich in Köln eine Staffelung in drei Stufen nach der Fahrzeuglänge vor, wobei dies bis maximal 5,6 m geht.
„Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 5.600 mm erhalten künftig keine Bewohnerparkausweise mehr.“
Die preisliche Spreizung von 100 bis 120 € ist aus meiner Sicht zu gering, da meist jene mit geringen Einkommen auch kleiner Fahrzeuge fahren, sollten diese deutlich günstiger sein als Längere. Was ist ich allerdings sehr gut finde ist die Begrenzung der Gesamtlänge, dadurch können Langfahrzeuge nicht mehr unverhältnismäßig viel Parkraum blockieren. Die Stadt Köln führt hierzu aus, dass längere Fahrzeuge „zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit“ führen würden. Ebenfalls interessant, dass Wohnmobile nur noch in Ausnahmefällen, wenn sie kürzer als 5,6 m sind überhaupt einen Bewohnerparkausweis bekommen können. Denn: „Wohnmobile dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und nicht der Sicherstellung der Grundmobilität.“
Interessant fand ich auch die Berechnung des Parkplatzwertes. Man hat hier die Parkgebühren für 303 Bewirtschaftungstage mit je 10 Stunden angesetzt und kommt dadurch für die Innenstadt auf 12 120 € und außerhalb auf 6 060 € pro Parkplatz. Das heißt an allen anderen Stellen verschenkt man wertvollen Lagerraum. Wobei ich die Berechnung so nicht durchgeführt hätte. Man müsste vielmehr hingehen und sich fragen, welche Rendite eine Wohngebäude an der Stelle des Parkplatzes bringen würde. Der Quadratmeterpreis in Köln liegt bei über 10 €/m². In der Drucksache werden 12 m² pro KFZ genannt. Sprich 120 € pro Monat, mal 12 wären 1440 €/a, wobei das unberücksichtigt lässt, dass man meist mehr als eine Etage hat. 7200 €/a wären das zum Beispiel bei 5 Etagen so als Untergrenze.
So oder so repräsentieren die nun angesetzten Gebühren nicht den Wert.
Laut Stadt decken die aktuellen Gebühren gerade einmal die Verwaltungskosten:
„Die Verwaltungskosten für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises beträgt 30 Euro.“
Was ich bei der Drucksache allerdings schwurbelig finde, ist der Aspekt Klimaschutz, den man durch so geringe Parkgebühren verbessern will. Dabei wird nur ein kleiner Teil überhaupt mit Gebühren beaufschlagt und ob man Stellplatz nun Privat oder öffentlich nutzt, klimaschädlich ist der Flächenverbrauch so oder so.

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