#Duisburg verbietet Radfahren und Gehen grundlos auf öffentlichen Straßen – #Autoschwurbelstadt #Radvolution

Man erkennt einmal mehr, dass die Alibimitgliedschaft der Autoschwurbelstadt Duisburg in der AGFS eine reine Farce ist.

In Amtsblatt 32 stehen Einträge zu folgenden Straßen-Abschnitten:
* Am Rangierbahnhof von Lummerland Straße bis Strohweg
* Lummerland Straße von Masurenallee bis Am Rangierbahnhof
Die Straße wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet, allerdings „Die Widmung ist beschränkt auf den Kraftfahrzeugverkehr.“

Mit den beiden Einträgen verstößt die Stadt Duisburg direkt in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht.
1. Da es hier um einen für Radfahrende und Gehende erheblich benachteiligenden Verwaltungsakt geht, wäre nach VwVfG § 39 eine Begründung zwingend erforderlich gewesen. Diese Begründung fehlt natürlich. Für Nicht-KFZ sperrt man schnell mal Straßen, für LKW tut man sich dagegen extrem schwer. Dies macht zugleich den Rechtsakt nichtig, sodass man aus meiner Sicht Geh- und Fahrverbote nicht beachten muss.
2. Es ist zu vermuten, dass die Stadt mal wieder etwas von angeblicher Gefährdung schwurbelt. Dabei hat man mit Sicherheit nicht berücksichtigt, dass zuerst die Gefährdung zu minimieren ist.
3. selbst wenn man eine Gefährdung hätte, die deutlich über die „normale“ Gefährdung auf Duisburger Straßen hinausgeht, fehlt die grundrechtliche Prüfung, denn es liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Genauer gesagt gegen die Berufsfreiheit nach Artikel 12. Denn eine Teilverbot für Rad- und Fußverkehr schränkt den Zugang ein, sodass dort ggf. beruflich tätige nicht zur Arbeit kommen. Egal ob nun der Handwerker mit Lastenrad oder der Azubi, der mit dem Bus anreist.
4. Die beiden Straßen scheinen mir in dem Gebiet zu liegen, was mal 6-Seen-Wedau werden soll. Das heißt, möglicherweise ist die Beschränkung nur temporär, aber selbst das wird nicht in der Bekanntmachung des Verwaltungsaktes erwähnt.

Wäre schön, wenn man bei der Stadt endlich mal Personal hätte, was nach Recht und Gesetz arbeitet. Keine Ahnung, ob das mangelhafte Kenntnis, mangelnde Zeit oder mangelnder Wille ist.

Ob ich Klage oder mir die Kenntnis reicht, dass das Schild ohnehin nichtig ist, weiß ich noch nicht. Jedenfalls habe ich mir schon mal die Unterlagen zur Baugenehmigung angefordert.

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