Krankenwagen blockiert auf Geh- und Radweg – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Ein Krankenwagen soll Menschen in Not helfen.

Das ist richtig und gut, aber ist dafür jedes Mittel recht?

Es gibt laut StVO § 35 Sonderrechte, wo man sich nicht im vollem Umfang an die Verkehrsregeln halten muss, allerdings gelten diese natürlich nicht immer, wie Absatz 8 richtige betont:
„Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“

Da stellt sich natürlich die Frage wurde das hier richtig ausgeübt?

Die Fahrbahn hat dort zwei Spuren und gegenüber befindet sich eine Bushaltebucht. Wenn man nun hinzunimmt, dass Gehende und Radfahrende verletzlicher sind, als Blechkisten mit Menschen drin, dann ist klar, dass hier die öffentliche Sicherheit nicht richtig berücksichtigt wurde. Man hat hier durch Blockade des Radweges eine Gefährdung erzeugt, denn wenn man den Klischees glauben kann halten sich Radfahrende nicht an Regeln und fahren über den Gehweg.

Aber scheinbar war KFZ-Verkehr mal wieder wichtiger, als jene die besonders verletzlich sind. Oder ist es Angst vor dem KFZ-Mob, der sich an allen vergreift, die ein Hindernis darstellen?

Und es ist ja leider kein Einzelfall, dass Fahrzeuge mit Blaulicht lieber nachhaltigen Verkehr blockieren, als mal eine Fahrbahn dicht zu machen.

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4 Responses to Krankenwagen blockiert auf Geh- und Radweg – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

  1. Maccabros sagt:

    Es mag Fälle geben wo der Vorschlag Sinn macht, nur meist geht es bei Rettungsdiensten um Minuten und sich hier an Verkehrsregeln hochzuziehen finde ich etwas unpassend, zumal diese auch noch oft von geistigen Tieffliegern angegangen werden…

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