#Duisburg: Einwendung Flächennutzungsplan

Die Ausführungen zu meinen vorherigen Einwendungen, sind unzureichend und zu pauschal. Eine Entkräftung bzw. eine nennenswerte inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt nicht. Weshalb ich an dieser Stelle meine Argumente nicht erneut wiederhole oder noch tiefergehender erläutere, sondern einfach nur das Vorhandene aufrecht erhalte.

Detaillierter habe ich mich bereits auch im Rahmen von einzelnen Vorhaben geäußert. Etwa Rahmerbuschfeld. Auch die bei Vorhaben getätigten Aussagen beziehe ich mit ein. Diese liegen der Stadt bereits vor und sind vollumfänglich zu berücksichtigen.

In der Begründung steht etwas von gezielter Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Wirtschaftsverkehr, also LKW. Diese Verkehrslenkung findet nicht statt. Allenfalls in Einzelfällen gibt es Sperrungen, ansonsten fahren LKW überall lang. Von Verkehrslenkung merkt man gar nichts. Obwohl LKW an vielen Stellen gefährlich sind, allein schon beim Abbiegen wird nichts getan um Transitverkehre zu verhindern. Es werden nur immer nur neue Straßen gebaut, aber eine gezielte Lenkung auf die extra dafür gebaute Straßen findet nicht statt.

Flächenfraß ist inakzeptabel und darf nicht festgelegt werden solange so viel Fläche zur Lagerung von KFZ verschwendet wird. Es ist nicht nötig Grünflächen zu beanspruchen, wenn entweder in die Höhe oder etwa auf Parkplätzen gebaut wird. Solange diese Flächen nicht vollständig genutzt werden kann auf die Neuinanspruchnahmen vollständig verzichtet werden. Die Lagerung von KFZ ist Privatsache, die eigenverantwortlich und marktwirtschaftlich durch die Eigentümer zu regeln ist und nicht auf Kosten der Allgemeinheit. Man kann Garagen durchaus in ein Wohnhaus integrieren.

Beim Lärm nimmt man nur die Auslösewerte als Grundlage nicht aber die Grenzwerte nach 16. BImSchV. Gemäß Rechtsprechung sind diese aber auch für den Bestand von Relevanz. Bereits heute könnten durch LKW-Fahrverbote für Transitverkehr und Tempo 30 weite Teile der Stadt von gesundheitsschädlichen Lärm entlastet werden.

Die Behauptung: „5.7.2.6 Flugverkehrslärm
Der Flugverkehrslärm spielt für Duisburg nur eine untergeordnete Rolle.“ ist falsch.
Die Flugrouten von diversen Flughäfen führen über Duisburg. Tag und Nacht kommt es so eine signifikanten Gesamtbelastung. So fliegen am frühen Morgen die Frachflüge von Köln/Bonn so niedrig über Duisburg, dass diese die morgendliche Ruhe erheblich beeinträchtigen. Es gibt kein Gutachten, welches diese Gesamtbelastung betrachtet. Schon gar nicht wird der Gesamtlärm aus den diversen Quellen zusammen betrachtet. Ferner fehlt Infraschall, der von Verkehrsmitteln in erheblicher Menge ausgestoßen wird.

Klimaschutz kommt in den Unterlagen nicht ernsthaft vor. Das Flächenfraß klimaschädlich ist, wird nicht berücksichtigt. Obwohl auch für die Klimafolgenanpassung keine Zeit mehr bleibt. Verdichtung erhöht die Temperatur, aber eine Temperaturkarte als Grundlage für die Planung der Flächennutzung fehlt völlig. Dabei fehlt nicht nur Frischluftzufuhr ein Rolle, sondern viele Aspekte. Selbst bei der A59 ist es für die Kühlung der Stadt relevant, wie diese gebaut wird (Hochlage oder Tunnel), da bei Hochlage mit hohen Lärmschutzwänden von einer erheblichen Auswirkung auf die Hitzebelastung auszugehen ist. Duisburg will unbedingt einen Tunnel und hätte mit dem FNP auch ein Instrument sehr gute Argumente für einen Tunnel zu liefern, versäumt dies aber.

Die Veränderungen seit dem vorhergehende Flächennutzungsplan fehlen gänzlich, sodass gar nicht bilanziert wird, welche Verluste es insgesamt gab und wie diese kompensiert werden.

Eine Radwegebilanz fehlt.

zu 3_Beiplan_Fernwärme_Gasversorgung
Die Einzeichnung von Fernwärme Versorgungsbereichen, darf nur dort erfolgen, wo Fernwärme auch wirklich bis vor die Haustür liegt, dies ist bei den Gebäuden Hochemmericher Straße 20-28 nicht der Fall.

zu 4_Beiplan_Ferntransportleitungen
Wo kann man eigentlich Hintergründe zu den einzelnen Gasleitungen finden? Etwa die Stickstoffleitung durch Rheinhausen.

zu 5_Beiplan_Bodenschutzgebiete
Die Bezeichnung „Gebiet mit siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten“ ist falsch, da es hier überwiegend um Industriealtlasten geht.
Durch das Bodenschutzgebiet, kommt es zu einer Wertminderung.

zu 8_Beiplan_Verbandsgrünflächen
Wieso wird eine Kläranlage als Grünfläche deklariert. Hat man dieses Greenwashing nötig um vom Flächenfraß abzulenken? Auch Fahrbahnen sind keine Grünflächen.

zu 19_Karte 1_Schutzgut _Tiere_Pflanzen_Biodiversität
Die Karte sieht einen 300m Puffer um Natura 2000 Gebiete vor, dies wird allerdings beim Rahmer Buschfeld nicht eingehalten.

Die Übersicht der Alleen ist unvollständig.

Die Alleen im Logport I sind in einem extrem schlechten Zustand und müssten dringend durch Metallsperren geschützt werden. Einige beim Lanuv registrierte Alleen fehlen.

zu 22_Karte 3_Schutzgut_Wasser
Die Schadstofffahren sind ohne Erklärung um welche Schadstoffe es sich handelt und was zur Sanierung getan wird.

Es ist erkennbar, dass Rheinhausen über weiter Strecken keinen Deich hat und keinen belegten Hochwasserschutz.

zu 25_Karte 6_Schutzgut_Mensch
Die Einflugsschneise des Flughafen Düsseldorf, sowie der diversen weiteren Flughäfen im Umfeld fehlt. Durch Köln/Bonn und Düsseldorf zusammen mit weiteren Flughäfen gibt es in Duisburg Rheinhausen an einigen Tagen und in einigen Nächten eine erhebliche Belastung. Ein Gesamtlärmbetrachtung aller Flughäfen zusammen ist bisher nicht erfolgt.

Etliche der eingezeichneten Belastungsschwerpunkte ließen sich durch konsequente Lenkung des LKW-Verkehrs beheben, was zugleich auch das Unfallrisiko erheblich senken würde.

An vielen Stellen liegt der Verkehrslärm über den Grenzwerten der 16. BImSchV, auch die Menschen im Bestand haben ein Recht auf Nachtruhe und Gesundheit. Egoismusmobilität ist nachrangig dazu.

zu 27_Karte 8_Konfliktintensität_Prüfflächen
nachfolgend exemplarisch einige Punkte
610-01 Wohnbebauung am Aschplatz
=> Grünfläche und damit Frischluftzufuhr wird reduziert, Hitzeauswrirkungen werden nicht betrachtet, dabei braucht es gerade in der Hitzestadt Duisburg einen Masterplan Kühlung.

622-04 0,9 Gemischte Baufläche (Grünfläche am Bf Rh-Ost)
=> Vor der Ausweisung neuer Flächen müssen erst einmal Parkflächen für KFZ, leerstehende Ladenlokale usw. voll ausgelastet werden.

422-12/422-12a
Mühle Schmitz und Söhne
=> Die Mauer am Ufer sollte zurückgesetzt werden, um den Leinenpfad mehr Platz für Rad- und Fußverkehr zu verschaffen und den Promenadencharakter zu erhöhen.

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