#Duisburg: Bauaufsicht Ahnungslos – #Rheinhausen

Vor einiger Zeit postete ich etwas zum Thema Steinstaub vom Abriss. Dies schrieb ich auch der Stadt. Inzwischen habe ich eine Antwort erhalten, die mich einmal mehr erschüttert.

Die Stadt behauptet, weil keine Baugenehmigung mehr für den Abriss notwendig ist, könnte man nichts machen. Konkret heißt es:
„Stattdessen gilt in diesen Fällen nun lediglich eine Anzeigepflicht.

Dadurch gibt es keine Möglichkeit mehr vorab immissionsschutzrechtliche Maßnahmen, z.B. Bewässerung zur Staubbindung, zum Abbruch festzusetzen.“

Dass es „nur noch“ eine Anzeigepflicht gibt, konnte ich in § 62 BauO NRW Abs. 3 verifizieren:
„[…] Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde schriftlich durch die Bauherrschaft anzuzeigen.“
Das ist auch völlig okay. Auch im Strahlenschutz gibt es teilweise nur eine Anzeigepflicht, damit die zuständige Behörde weiß, was Sache ist. Allerdings heißt eine Anzeige nicht, dass man nichts tun muss oder kann. Vielleicht will man nichts tun, aber das es nicht ginge ist definitiv unwahr. Nicht ohne Grund beträgt die Frist hier einen Monat, damit ausreichend Zeit ist aktiv zu werden. Wenn es die Behörde nicht schafft, dann ist diese wohl unterbesetzt.

Das heißt die Stadt Duisburg hat jedenfalls einem Monat Zeit für Auflagen. Der Abriss bedarf zwar keiner Genehmigung aber Auflagen sind immer möglich, insbesondere beim Abriss muss es zwangsläufig immer Auflagen zum Thema Staub geben. Als zuständige Behörde sollte man eigentlich wissen, welche Möglichkeiten man hat und ein Standardschreiben mit Auflagen zu Staub geht immer. Ebenso dient die Anzeige dem Zweck vor Ort während der Arbeiten Aufsicht auszuüben. Das es keine Kenntnis gab, liegt nicht zuletzt also auch daran, dass man nicht vorbeigeschaut hat. Auch eine Satzung, welche das Verhalten bei Abbrucharbeiten regelt ist denkbar.

Zum Thema Asbest auf die Bezirksregierung zu verweisen ist falsch. Das Dezernat 55 der Bezirksregierung ist für Arbeitsschutz zuständig und nicht für den Schutz der Bevölkerung, für diesen ist m. W. die Stadt verantwortlich. Die Stadt kann als durchaus einen Nachweis der Asbestfreiheit einfordern und bis dahin auffordern so zu handeln, als wäre Asbest vorhanden. Und bekanntlich nehmen es viele Baustellen nicht so genau mit den Regeln. Sehe oft genug, wie Steine trocken ohne Absaugung geflext werden. Selbst am HBF Duisburg, sieht man das immer wieder.

Staub bei Abriss

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2 Responses to #Duisburg: Bauaufsicht Ahnungslos – #Rheinhausen

  1. Henning Hüfken sagt:

    Hallo,

    die Argumentation der Stadt ist wirklich, dass keine Auflagen gemacht werden können, da es keine Genehmigungspflicht gibt?

    Jede für eine Baustelle verantwortliche Person hat die Verpflichtung, schädliche Umwelteinwirkungen durch gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu minimieren. Sie zeigen einer Behörde der Stadt Duisburg an, dass das Gegenteil gemacht wird und die machen weiterhin nichts?

    Die Durchsetzung der o.g. Pflichten liegt im Regelfall bei der Unteren Immissionsschutzbehörde als zuständiger Überwachungsbehörde. Bei größeren Baumaßnahmen sollte diese im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden, damit sie als Fachbehörde die Anforderungen des Immissionsschutzes sicherstellen kann. Für die Information hatten die Baubehörde ja 4 Wochen Zeit. Einfach mal den Fall dem Ordnungsamt melden, denn eine Ordnungswidrigkeit liegt auf jeden Fall vor. Ich habe mit Anrufen bei denen besser Erfahrungen als mit eMails gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Henning Hüfken

    • ulrics sagt:

      So habe ich die Stadt verstanden. Finde das immer wieder seltsam, was die Stadt behauptet.

      Ich hänge meistens Bilder an, geht bei Telefonaten schlecht.

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