Halterhaftung bei Leihrollern – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Auch für Leihroller gilt die Halterhaftung, dass heißt die Verkehrsbehörden können Bußgelder für fehlgelagerte KFZ verhängen. Dies kann man jedenfalls einem Urteil entnehmen.

Escooter sind eine Plage und es wird Zeit, dass die Kommunen deren Lagerung im öffentlichen Raum entweder durch eine Satzung regeln oder allgemein die Verkehrsregeln durchsetzen.

Natürlich muss auch stärker gegen KFZ vorgegangen werden, die rechtswidrig gelagert werden. Ebenso gegen Leinfahrräder, die deutlich häufiger rücksichtslos abgestellt werden.

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2 Responses to Halterhaftung bei Leihrollern – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

  1. Maccabros sagt:

    Die Roller sind nicht die Plage, sondern die Nutzer, die diese Teile überall und nirgends abladen – automatisches Strafgeld von 20 Euro, wenn die Roller nicht an vorbestimmten Punkten abgestellt werden…

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