S-Pedelecs auf Radwegen? Schnapsidee aus dem Verkehrsministerium? – #RuntervomRadweg

Der Artikel vom WDR und die Idee finde ich sehr schlecht.

Im Artikel zeigt das Bild keinen Radweg und geht auch gar nicht darauf ein, dass S-Pedelecs rechtlich auf mind. 99 % der Radweg nicht fahren dürfen. Das liegt ganz einfach daran, dass es sich hier um ein KFZ handel, womit auch der Mindestabstand gilt.

StVO § 5 Überholen
„(4) […] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. […]“

Das heißt innerorts müsste der Radweg mind. 3,5 m breit sein. Wo gibt es so breite Radwege?

Oder nimmt man allen ernstes an, dass S-Pedelec hinter Radfahrenden herfahren? Mit 45 km/h ist es fast genauso schnell wie ein PKW.

Warum man die AGFS fragt kann ich nicht nachvollziehen, da man dort scheinbar die Mitgliedschaft von Duisburg verlängert handelt es sich hier wohl nur um einen Alibiverein.

Vermutlich will man nur die S-Pedelec von der Straße bekommen, damit PKW und LKW nicht in ihrem „Verkehrsfluss“ gehindert werden ohne Rücksicht auf verwundbarere Verkehrsteilnehmende.

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1 Response to S-Pedelecs auf Radwegen? Schnapsidee aus dem Verkehrsministerium? – #RuntervomRadweg

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