Fahreignung überprüfen lassen – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Neulich stieß ich auf einen interessanten Link. Es handelt sich hier um ein PDF von Pflege daheim (Ausgabe 1,Sommer 2023) und einem Beitrag zu Demenz auf Seite 3.

Dabei geht es um Demenz und Fahrtüchtigkeit:
„Warnzeichen sind unter anderem ein auffällig langsames Fahren, Desorientiertheit an Kreuzungen und das Ignorieren von Verkehrsschildern.“
Wobei, wenn man nach letzterem geht, viele Autofahrende als dement anzusehen wären.

Es wird auf die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und das Informationsblatt 19 „Autofahren und Demenz“ hingewiesen.

Auch da gibt es ein interessantes Zitat:
„Besondere Vorsicht ist bei Erkrankten mit einer Frontotemporalen Demenz (FTD) geboten. Sie neigen zu einem aggressiven und risikofreudigen Fahrstil, missachten häufig Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder rote Ampeln. Deshalb sollten Menschen mit Frontotemporaler Demenz das Autofahren möglichst früh einstellen.“
Da fragt man sich natürlich wie verbreitet diese Art der Demenz ist, denn schließlich beschreibt der Text das Fahrverhalten von etlichen Menschen. Ob das auch schon Anzeichen von Demenz sind?

Der wichtigste Punkt ist allerdings:
„Eine Überprüfung der Fahreignung von Amts wegen kann bei der Führerscheinstelle („Fahrerlaubnisbehörde“) der Stadt oder der Gemeinde angemeldet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Behörde ist verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen und eine amtlich veranlasste Begutachtung der Fahreignung vorzunehmen.“
So wie das formuliert ist, gehe ich davon aus, dass dies allgemein gilt. Etwa auch für andere Menschen, bei denen Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Zum Beispiel Raser oder notorische Falschparker. Denn wer nicht einmal korrekt parken kann, sollte wohl kaum ein Fahrzeug führen.

Ich denke es macht Sinn deutlich häufiger mal die Fahreignung überprüfen zu lassen. Die Frage ist natürlich nur, ob die Behörden das auch wirklich machen. Schließlich wird in Deutschland das KFZ angebetet.

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