Folgenden Antrag habe ich jetzt bei verschiedenen Behörden eingereicht.
Sehr geehrte Personen,
hiermit fordere ich eine unverzüglich Stilllegung des Tanklagers des Flughafens Düsseldorf, betrieben nach h.K. durch Aviation Fuel Service GmbH (AFS) Betriebsstätte Düsseldorf, Düsseldorf Fuelling Services (DFS) GbR, gemäß BImSchG § 20 Abs. 2, da die Anlage nach aktueller Kenntnis ohne die erforderliche Genehmigung (Störfallbetrieb) betrieben wird.
Zur Begründung siehe angehängten Schriftwechsel.
Kurzform:
Nach h.E. unzulässigerweise, wurde von der Stadt Düsseldorf, dass Tanklager nicht als Störfallbetrieb eingestuft. Eine plausible Erklärung hierfür gab es seitens der Stadt, trotz mehrfacher Nachfragen meinerseits, bis zum heutigen Tag nicht. Somit wird hier anscheinend ohne Genehmigung ein Störfallbetrieb, im Bereich eines geschützten
Gebietes (Flughafenterminal, Wohnbebauung) nach § 50 Satz 1 BImSchG betrieben.Die Mengenschwellen 2500 t nach Störfallverordnung (12. BImSchV) sind eindeutig überschritten, somit sind die gemäß KAS-32 und KAS-18 geltenden Schutzabstände einzuhalten.
Natürlich liegt hier ein Interessenkonflikt zwischen Genehmigungsbehörde (Stadt Düsseldorf) und Eigentümer des Flughafens (teilw. Stadt Düsseldorf) vor.
Da der Betrieb anscheinend nicht korrekt eingestuft wurde, würde ich zudem davon auszugehen, dass die Schutzvorkehrungen der Einrichtungen im Umkreis nicht der wirklichen Notwendigkeit entsprechen, da etwa ein
Brandschutzkonzept und die Evakuierungspläne nur bekannte Umstände berücksichtigen, würde die Nähe eine Störfallbetriebes unberücksichtigt bleiben.Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Ich kann mir zwar schon einige möglich Antworten vorstellen, aber wenn die Stadt Düsseldorf hier keine Antwort gibt, muss man halt ein wenig eskalieren.
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