Anfrage nach IFG NRW zum FOC

Da ich mich schon seit einiger Zeit frage, wer der Notar beim FOC (Factory Outlet Center) in Hamborn sein könnte, habe ich nun mal nach IFG NRW nachgefragt und werde selbstverständlich auch die Antwort der Stadt Duisburg hier öffentlich machen. Insbesondere dürfte hier interessant sein, ob eine Vermengung von Mandat und Amt vorliegen könnte. Schließlich ist dies ein Zeichen von Transparenz, bei so einem verworrenen Prozess.

Hier das Schreiben an die Stadt Duisburg:

Guten Tag,

folgende Frage richte ich nach IFG NRW an die Stadt Duisburg:
Welcher Notar bzw. welches Notariat war 2011 für den Verkauf des Grundstücks der Rhein-Ruhr-Halle von der Stadt Duisburg an die German Development Group verantwortlich.

Auch wenn es zweifelhaft ist, dass es sich bei der Angabe zu der Firma um personenbezogene Daten handelt, so gilt nach § 9 Abs. 1 c) die Offenbarung wegen erheblicher Nachtteile für das Allgemeinwohl als geboten. Falls es zum Beispiel so sein sollte, dass jemand aus dem politischen Raum, mit erheblichen Einfluss, der stark für das Projekt eintritt und gleichzeitig auch geschäftlich davon profitieren würde, so wäre hier ein erheblicher Nachteil für das Allgemeinwohl gegeben und eine Zustimmung des Betreffenden nicht notwendig.

Des weiteren trifft in diesem Fall auch § 9 Abs. 3 zu, da ein Notar als Amtsträger (vgl. § 11 Nr. 2 StGB) anzusehen ist. Schutzwürdige Belange sind hier nicht gegeben.

Da es sich um einen Namen handelt, ist dies eine einfache Auskunft, somit fallen auch keine Gebühren an.

Die Antwort habe ich mir für den 21.12.2015 vorgemerkt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

Wie üblich bin ich auf die Antwort sehr gespannt. Wie auch immer sie ausfallen mag.

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