Ich eigentlich dachte ich alle Beschäftigten von Behörden würden das Grundgesetz kennen. Offensichtlich ist hier allerdings Artikel 17, was jedermann das Einreichen von Petitionen als Grundrecht erlaubt, dem Justizministerium nicht bekannt. Somit beschneidet das Justizministerium mit seiner Behauptung schon fast unsere Grundrechte.
Petitionen bei Change.org werde ich zwar nicht mitzeichnen, aber nicht wegen der Rechtmäßigkeit, sondern weil Change.org einen dann mit Werbung belästigt, ohne diese im Vorfeld abbestellen zu können.