Angeblich würde die Belastung durch Fluglärm sinken wird behauptet.
Wegen dieser Artikel von Airliners bzw. BDL schrieb ich dann folgendes an die Verfasser:
Guten Tag,
musste gerade ihren schlechten Statistik-Witz lesen:
http://www.bdl.aero/de/presse/pressemitteilungen/2015/108/Erst einmal kann man Fluglärm nicht mit Straße und Schiene vergleichen, den letzteren kann man durch Wahl des Wohnortes sehr leicht ausweichen.
Dann wird hier betont, wie streng angeblich der nächtliche Fluglärm reglementiert wäre und trotzdem ist die Veränderung im Vergleich 2007 / 2012 nur minimal.
Da keine Werte aus den anderen Jahren gezeigt wird, war 2012 scheinbar ein Abweichler.
Und auch die Auswahl mit 55 dB(a) ist Bullshit, denn da Fluglärm von Oben kommt und nicht durch Gebäude oder ähnliches unterbrochen wird ist hier der korrekte Schwellwert 30 dB(A).
MfG
Ulrich Scharfenort
Eine Antwort erfolgte natürlich nicht, was hätte die Fluglobby auch sagen sollen, wo sie hier versucht die Bevölkerung zu manipulieren. Wobei die Manipulation sogar noch heftiger, als ich schon beim ersten Lesen dachte. Was die Schreiben ist ne Vollverarsche.
Hier noch ein weiterer Brief zum Thema:
Guten Abend,
Sie informieren nur einseitig und setzen „Äpfel mit Birnen“ gleich, um tendenziell eine falsche Aussage zu initiieren.
Da ich davon ausgehe, dass Sie sich in Ihrem Genre auskennen, ist diese Vorgehensweise eine plakative, unlautere „Werbung“.**
**Das ****fundierte und kompetente Sondergutachten unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Faulstich über Fluglärm für den deutschen Bundestag, Drucksache
18/1375 vom /_02.05. 2014,_/ _unter Mitwirkung vom UBA_ zeigt ein ganz anderes Szenario auf, http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/013/1801375.pdf .
Die Inhalte der u.a. Links tendieren in die gleiche Richtung wie letztgenanntes Gutachten.
Von daher ist Ihre Veröffentlichung nur eine platte, fassaden-artige Makulatur.
…
Und hier klärt die Bürgerinitiative gegen Fluglärm Raunheim den Statistikwitz auf:
Immer weniger Menschen von Fluglärm betroffen ?
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) überschlägt sich gradezu vor Freude. Endlich hat auch das Umweltbundesamt bestätigt, wie erfolgreich die Luftverkehrswirtschaft den Lärm bekämpft – ganz im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern, die immer mehr Leuten auf die Nerven gehen. So sei die Zahl der „von Fluglärm betroffenen Menschen“ von 2007 bis 2012 um 8.600 gesunken (-1,2%), während sie beim Strassenlärm um ca. ein Drittel und beim Bahnlärm um fast die Hälfte zugenommen haben. Nur bei sehr genauem Lesen fällt auf, dass einige Formulierungen etwas vorsichtiger sind, als es den sonstigen Jubelarien des BDL entspricht.
Hintergrund des Ganzen ist ein eher trivialer Vorgang, der dem UBA nicht mal eine Pressemeldung wert war. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie sind von den Bundesländern in regelmäßigen Abständen Lärmkarten, u.a. für Flughäfen ab einer bestimmten Grösse, zu erstellen. Nachdem die Daten aller Bundesländer für die zweite Runde dieser Kartierung vorlagen, hat das UBA jetzt dazu eine Zusammenfassung veröffentlicht, die auch eine neue Tabelle zu Flughäfen enthält (gut versteckt auf einer anderen Seite). Vergleicht man die beiden Tabellen zu Flughäfen von 2007 und 2012, so sieht man, dass hinter der geringfügigen Abnahme der Gesamtzahl der durch die Kartierung als „betroffen“ erfassten Menschen ganz unterschiedliche EInzelentwicklungen stecken. Während zwei Flughäfen (Berlin-Schönefeld und Leipzig-Halle) mit insgesamt 28.100 Betroffenen neu dazu gekommen sind und die meisten anderen Flughäfen Zunahmen zeigen, fallen zwei aus dem Rahmen: Berlin-Tegel mit -11.000 Betroffenen und Frankfurt mit stolzen -41.100 Betroffenen! Welche revolutionären Veränderungen stecken dahinter?Das Zauberwort heisst Nachtflugverbot. In Frankfurt gilt es seit 2011 von 23:00 bis 5:00 Uhr, in Tegel von 23:00 bis 6:00 Uhr. Diese Verbote sind zwar ziemlich löchrig, aber für die Lärmkartierung wird nicht gemessen, was ist, sondern berechnet, was sein sollte. Das für die Erfassung der Betroffenheit verwendete Maß für den Fluglärm Lden umfasst den gesamten Tag (24 Std.) und enthält Zuschläge für Nachtrandstunden und Kernnacht. Allein eine Verschiebung von Flügen aus diesen Zeiten auf Tagzeiten, die am (physikalischen) Lärm garnichts ändert, sorgt daher schon dafür, dass der Lärmwert und damit die Zahl der Betroffenen sinkt.
Die Zunahmen bei den anderen Verkehrsträgern kommen im Wesentlichen daher, dass im zweiten Teil der Kartierung wesentlich mehr Strecken erfasst wurden. Ob es an einzelnen Orten wirklich lauter geworden ist, geht daraus nicht hervor.
Der BDL nutzt also hier ein völlig ungeeignetes Maß, um Schallschutz-Erfolge zu behaupten. Immerhin ist aber richtig, dass Nachtflugverbote zur Verbesserung der Lärmsituation beitragen. Und wenn der BDL sagt, dass man damit „auf dem richtigen Weg“ sei, dann kann man nur fordern: weiter so! Der nächste Schritt auf diesem Weg ist ein vollständiges Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr.