Wie vom Bundestag nicht anders zu erwarten wurde meine Petition mit überaus dürftigen Argumenten abgelehnt. Angeblich solle man grundsätzlich per Email dem Verkehrsunternehmen gegenüber die Beschwerde darstellen können, was bei der DB nicht funktioniert.
Am absurdesten ist aber die Argumentation, dass insbesondere kleine und mittelständische Verkehrsunternehmen durch eine entsprechende Vorschrift benachteiligt würden, dabei machen diese das Großteils schon heute, weil es einfach Verwaltungskosten spart, wenn die Beschwerdeerfassung und -verarbeitung digital erfolgt. Mir jedenfalls erscheint dies wie ein vorgeschobenes Argument, weil den Kunden des quasi Monopolisten DB die gerechtfertigte Entschädigung vorenthalten werden soll.